Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Warum endet mit Rentenbeginn die Familienversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung hat für Familien einen Vorteil: Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden. Geht der mitversicherte Partner jedoch in Rente, kann sich das ändern. So geschehen auch bei der Frau eines t-online-Lesers, die mit eigenem Rentenbezug nun Krankenkassenbeiträge zahlen muss. „Warum greift die Familienversicherung nicht mehr?“, möchte der Leser wissen.

Es ist keinesfalls automatisch so, dass die Familienversicherung mit Rentenbeginn endet. Allerdings ist das bei den meisten Mitversicherten der Fall, da mindestens einer der folgenden Gründe auf sie zutrifft:

Trifft einer der Gründe auf Sie zu, führt der Wechsel in den Ruhestand dazu, dass Sie eigene Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Bei der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung behält die Rentenversicherung den Beitrag automatisch ein und übernimmt die Hälfte. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, tut sie das ebenfalls über einen Zuschuss. Dafür müssen Sie aber zunächst einen Antrag stellen.

Rentner, die privat krankenversichert sind, zahlen keinen einheitlichen Beitragssatz in die Krankenversicherung. Der Beitrag für die PKV richtet sich unter anderem nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand. Lesen Sie hier mehr dazu, welche Sozialabgaben auf Rentner zukommen.

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