Die meisten Deutschen besitzen eine Privathaftpflicht, doch das bedeutet nicht, dass sie auch ausreichend geschützt sind. Welche Fallstricke lauern.

Es braucht nur einen unachtsamen Moment: Ein Erwachsener, der ins Smartphone vertieft auf die Straße läuft, ein Lkw, der zwar rechtzeitig ausweicht, dafür aber drei parkende Autos erwischt – und schon müsste der Fußgänger für Zehntausende Euro Schaden aufkommen, wenn nicht gar mehr.

Kein Wunder, dass dieses Risiko nur wenige Deutsche eingehen wollen. Die meisten sind gegen solche finanziellen Folgen mit einer Privathaftpflichtversicherung geschützt. Sie springt ein, wenn Versicherte anderen einen Schaden zufügen (mehr dazu hier). Doch das allein garantiert noch nicht, dass man damit auch gut aufgestellt ist.

„Jede Haftpflicht, die älter als fünf Jahre ist, ist im Zweifel nicht mehr auf dem aktuellen Stand“, sagt Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung t-online. Das Unternehmen bewertet unter anderem die Qualität von Finanzberatung – etwa zu Versicherungen. Ein Beispiel, an welcher Stelle Versicherungen oft veraltet sind, sei die Absicherungshöhe.

„Sie bekommen heute Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme bis zu 50 Millionen Euro für unter 10 Euro im Monat“, so Fürderer. „Viele wissen aber nicht, dass die Absicherungshöhe für Bestandskunden nicht automatisch steigt. Sie müssen erst einen neuen Vertrag abschließen, um von der gestiegenen Deckungssumme zu profitieren.“ Oft genügt für die Umstellung schon ein kurzes Telefonat mit Ihrem Versicherer oder Vermittler.

Gleiches gilt, wenn Sie den Katalog an versicherten Schäden erweitern möchten. Häufig vergessen werde beispielsweise, Gegenstände mitzuversichern, die Sie sich von Dritten leihen. Auch wenn Sie Freunden beim Umzug helfen und dabei etwas in die Brüche geht, müssen Sie bei vielen Policen selbst haften. Fürderer empfiehlt, Umzugs- und Nachbarschaftshilfe sowie Leihgegenstände mitzuversichern. Denn: „Der Preis ändert sich dadurch nur um wenige Euro im Monat.“

Die wenigsten Besitzer einer Privathaftpflicht denken beim Abschluss zudem an die sogenannte Ausfalldeckung. Damit zahlt Ihre Versicherung auch dann, wenn derjenige, der Ihnen Schaden zugefügt hat, keine Haftpflichtversicherung besitzt. Und das komme gar nicht so selten vor, sagt Fürderer.

„Gerade Jüngere wähnen sich in Sicherheit, weil sie lange über ihre Eltern mitversichert waren. Doch sobald sie von zu Hause ausziehen und nicht mehr in Ausbildung sind oder studieren, müssen sie sich selbst kümmern“, erklärt der Experte. Auch nach einer Trennung könne es vorkommen, dass einer der ehemaligen Partner plötzlich ohne Haftpflicht dasteht, weil der bisherige Familientarif nicht mehr greift.

Beachten Sie bei der Ausfalldeckung jedoch, dass diese bei vielen Versicherern erst greift, wenn der Schaden eine bestimmte Summe überschritten hat, die sogenannte Mindestschadenhöhe. In der Regel verlangt die Versicherung zudem eine Selbstbeteiligung.

In Deutschland ist eine Privathaftpflichtversicherung – anders als die Kfz-Haftpflicht – nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber Urlaubsländer, in denen das anders geregelt ist. So benötigen etwa Wintersportler in Italien seit 2022 eine private Haftpflichtversicherung, um die Pisten nutzen zu dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro sowie der Entzug des Skipasses.

Eine Masche, vor der Fürderer zwar nicht ausdrücklich warnt, die Sie aber kennen sollten, ist der Verkauf von Versicherungspaketen. „An einer Haftpflichtversicherung alleine verdient der Versicherungsvertreter nichts. Er wird also immer versuchen, mehr herauszuholen.“ Oft heißt das, dass Sie zusätzlich noch eine Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung erhalten.

Besitzen Sie diese Versicherungen aber schon, sollten Sie auf zwei Dinge achten: Prüfen Sie zunächst, ob die im Paket enthaltene Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung wirklich bessere Konditionen bereithält. Ist das der Fall, kann ein solcher aktualisierter Schutz laut Fürderer durchaus sinnvoll sein. Denken Sie dann aber auch daran, Ihre bisherige Police zu kündigen, um nicht doppelt versichert zu sein.

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