Bürge kann jeder werden, der volljährig ist und dessen Kreditwürdigkeit besser ist als die eines potenziellen Kreditnehmers. Ein Bürge ist jemand, der für den Kreditnehmer haftet, wenn dieser seine Raten nicht mehr zahlen kann. Ein Bürge profitiert selbst nicht von dem Darlehen. Eine sittenwidrige Bürgschaft ist unwirksam, wenn beispielsweise der Ehemann für die Ehefrau bürgt, also eine enge Verbundenheit zwischen Kreditnehmer und Bürge besteht.
Auf keinen Fall sollten Sie eine Bürgschaft aus reiner Gefälligkeit übernehmen. Denn wenn der Kreditnehmer tatsächlich zahlungsunfähig wird, kann Sie das finanziell ruinieren. Die Bürgschaft erlischt erst, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde oder die Bürgschaft auf eine andere Person übertragen wird. Sollte der Hauptschuldner zu Tode kommen, erbt der Bürge die Schulden des Kreditnehmers.
