
Sozialleistungen
Zu wenig Rente: Ist Grundsicherung oder Wohngeld besser?
Aktualisiert am 23.01.2026 – 11:38 UhrLesedauer: 3 Min.
Wer mit einer geringen Rente leben muss, hat oft Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung. Doch was lohnt sich mehr?
t-online erklärt, wer Grundsicherung erhalten kann, wie hoch Ihre Rente sein darf, um Wohngeld zu bekommen und wie Sie herausfinden, welche Sozialleistung besser für Sie ist.
Als Faustregel heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Wie hoch die Grundsicherung für Rentner ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Sozialamt legt Ihren Bedarf im Einzelfall fest. Dieser hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch Einkünfte Ihres Ehepartners werden berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind, aber in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben.
Zum Einkommen zählen neben Renten und Pensionen unter anderem auch Hinzuverdienste, Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise der Grundrentenzuschlag und Pflegegeld. Für Erwerbseinkommen und Renten gibt es zudem Freibeträge.
Haben Sie Vermögen, das über dem Schonvermögen von 5.000 Euro liegt (10.000 Euro für Paare), müssen Sie es zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beziehen können. Ein selbst genutztes, angemessen großes Haus oder eine Wohnung zählen nicht dazu.
Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt bei 563 Euro. Er soll als Pauschale einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken. Dazu zählen Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, aber auch Strom.
Zusätzlich bekommen Rentner, die Grundsicherung beziehen, Leistungen für Wohnen und Heizung. Das Sozialamt übernimmt die kompletten Kosten. Diese müssen allerdings angemessen sein. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personen wie Schwerbehinderte und Hilfe in Sonderfällen soll die Grundsicherung abdecken.