Anfrage der Union

Was geförderte Vereine in Deutschland dürfen – und was nicht

27.02.2025 – 15:02 UhrLesedauer: 3 Min.

Protest der „Omas gegen rechts“ für mehr Klimaschutz: Der Verein protestierte zuletzt auch gegen die Union – und ist nun Gegenstand einer umstrittenen Anfrage. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

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Die Union empört die politische Konkurrenz mit einer Anfrage zu Vereinen. Was steckt dahinter – und ist die Kritik gerechtfertigt?

Mit einer parlamentarischen Anfrage zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen hat die Union massive Kritik bei der politischen Konkurrenz ausgelöst. SPD-Chef Klingbeil spricht von einem Foulspiel, Linke und Grüne von einem Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Was hat es mit der Anfrage auf sich – und ist die Kritik gerechtfertigt? Ein Überblick.

Die Unionsfraktion hat sich in ihrer Kleinen Anfrage mit 551 Fragen danach erkundigt, welche gemeinnützigen Organisationen in der abgelaufenen Wahlperiode mit Bundesmitteln gefördert wurden.

In den Wochen vor der Wahl hatte es bundesweit Demonstrationen gegen Rechts und die Union gegeben. Auslöser war, dass die Union im Bundestag einen Antrag zur Migration mit Stimmen der AfD durchgesetzt hatte. Besonders sichtbar bei den Protesten waren auch die „Omas gegen rechts“, die regelmäßig gegen Rechtsextremismus protestieren.

In der Anfrage mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ heißt es nun: „Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?“ Ähnlich lauten die Fragen zu den anderen politisch tätigen Organisationen.

Die Fragen der Unionsfraktion zielen auf 15 namentlich erwähnte Organisationen. Betroffen sind neben den „Omas gegen rechts“ das Recherche-Netzwerk Correctiv, die Kampagnen-Organisation Campact, das globalisierungskritische Netzwerk Attac, die antirassistische Amadeu Antonio Stiftung, die Tierschutzorganisationen Peta und Animal Rights Watch, die Organisation Foodwatch, die Deutsche Umwelthilfe, Agora Agrar, Agora Energiewende, das Netzwerk Recherche und den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen.

Es gibt zwei Arten der staatlichen Förderung. Zum einen bringt der Status der Gemeinnützigkeit Vereinen steuerliche Vorteile. Sie können etwa Spenden bei der Einkommenssteuer geltend machen. Die Omas gegen rechts zum Beispiel sind nach eigenen Angaben nicht als gemeinnützig anerkannt und erhalten entsprechend auch keine Steuervorteile.

Zum anderen fördert der Staat bestimmte Organisationen direkt durch Förderprogramme für bestimmte Projekte. Das Bundesfamilienministerium beispielsweise will ab 2025 rund 580 Projekte mit insgesamt 182 Millionen Euro im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ fördern. Die geförderten Projekte müssen vorher festgelegten Förderrichtlinien entsprechen.

CDU-Politiker Thorsten Frei sagt, dass sich gemeinnützige Organisationen, die vom Staat gefördert werden, „keinesfalls politisch, allgemeinpolitisch betätigen“ dürfen. Doch so eindeutig ist das nicht.

Gemeinnützige Organisationen müssen sich zwar parteipolitisch neutral verhalten und dürfen keine bestimmten Parteien unterstützen. Eine politische Betätigung ist aber zulässig, wenn sie im Einklang mit dem gemeinnützigen Zweck der Organisation steht und dieser Tätigkeit untergeordnet ist. Ein Verein für Klimaschutz zum Beispiel darf klimapolitische Forderungen aufstellen und öffentlich äußern.

Im Fall von Attac entschied aber der Bundesfinanzhof 2019, dass dem Verein der Status der Gemeinnützigkeit aufgrund seiner politischen Aktivitäten aberkannt wird. Im Bereich der politischen Bildung ist eine politische Betätigung nur zulässig, wenn sie sich in geistiger Offenheit vollzieht und nicht darauf abzielt, bestimmte politische Meinungen durchzusetzen.

Das wollte im Oktober 2023 auch die Bundestagsfraktion der AfD wissen. Zur Höhe der Zuwendungen machte die Bundesregierung in ihrer Antwort allerdings keine Angaben. Zur Begründung hieß es, dass eine detaillierte Aufschlüsselung aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der vorgegebenen Fristen nicht möglich sei.

Die bereitgestellten Mittel stammten demnach aus verschiedenen Bundesbehörden, darunter das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt und mehrere Bundesministerien. Insgesamt unterstütze der Bund 530 in Deutschland ansässige oder aktive Organisationen direkt oder indirekt finanziell, so die Bundesregierung damals.

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