Viele denken bei einer Verbeamtung wohl zunächst an die Vorteile. Beamte haben jedoch auch verschiedene Pflichten. Einiges dürfen sie gar nicht machen.

Die Vorzüge einer Verbeamtung können zum Beispiel Polizisten, Lehrer, Richter oder Soldaten genießen. Beamte werden allerdings nicht umsonst auch als Staatsdiener bezeichnet, denn sie verpflichten sich gegenüber dem Grundgesetz und deutschen Staat. Damit einher gehen eine Reihe von Vorschriften, an die sie sich halten müssen. Wir erklären, was Ihnen als Beamter nicht erlaubt wird und wieso es sich trotzdem lohnen kann.

Mit einer Verbeamtung verzichten Sie zwar nicht auf ihre Grundrechte, trotzdem sind Sie stärker eingeschränkt als andere Angestellte und Bürger:

Was erlaubt ist und was nicht, regeln das Beamtenstatusgesetz und Bundesbeamtengesetz. Insbesondere unterliegen Sie als Beamter einer Treuepflicht und Pflicht zur politischen Mäßigung. Das bedeutet, Sie dürfen etwa grundsätzlich an Demos teilnehmen und in eine Partei eintreten. Werbung für eine Partei zu machen oder Ihren Beamtenberuf deswegen nicht mehr neutral auszuüben, ist hingegen untersagt. Außerdem legen Sie einen Diensteid auf Ihre Amtspflichten, das Grundgesetz und alle anderen deutschen Gesetze ab.

Die Pflichten einer Verbeamtung können glücklicherweise mehrere Vorteile ausgleichen. Es ist unter anderem nur schwer möglich, Sie als Beamter zu kündigen. Darüber hinaus hat der Staat eine Fürsorgepflicht für Sie. Deshalb müssen Sie weder in die Arbeitslosen- noch in die Rentenversicherung einzahlen. Beamte erhalten zudem eine staatliche Pension, die meist die gesetzliche Rente übersteigt.

Stehen Sie vor der Verbeamtung oder der Wahl hierzu, wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich ab. Trotz einiger Einschränkungen führen Sie als Beamter ein normales Leben und sind hinsichtlich Rente und Berufssicherheit der Allgemeinbevölkerung gegenüber bessergestellt.

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