
Die 5 wichtigsten Fakten
EU kippt Verbrenner-Aus: Was Autofahrer jetzt wissen müssen
Aktualisiert am 16.12.2025 – 18:21 UhrLesedauer: 2 Min.
Ab 2035 sollten Verbrenner eigentlich verschwinden. Jetzt lässt die EU-Kommission sie wieder zu. Elektroautos sollen weiterhin dominieren. Doch was bedeutet das für Käufer, Hersteller und die Umwelt?
Die EU-Kommission lockert das geplante Verbot von Verbrennungsmotoren. Nach neuen Vorschlägen dürfen Autohersteller auch nach 2035 Verbrenner und Hybride verkaufen. Für die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge bleibt der Elektroantrieb jedoch Pflicht. Die entsprechenden Vorschläge gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Alles Wichtige auf einen Blick.
Die EU-Kommission schlägt vor, dass Autohersteller auch nach 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb verkaufen dürfen. Das ursprünglich geplante vollständige Verkaufsverbot für Verbrenner ab 2035 würde damit gelockert. Gleichzeitig soll der Großteil neu zugelassener Autos elektrisch sein.
Neben Elektroautos sollen auch Hybridfahrzeuge, sogenannte Range-Extender – bei denen ein kleiner Verbrennungsmotor die Batterie auflädt – und herkömmliche Verbrenner verkauft werden dürfen. Die CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge sollen teilweise durch Einsparungen in anderen Bereichen angerechnet werden, zum Beispiel durch den Einsatz von grünem Stahl aus Europa oder durch den Anteil von Bio- und synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) auf dem Markt.
Ursprünglich sollten die Flottengrenzwerte für CO2 bis 2035 um 100 Prozent sinken. Die Kommission schlägt nun nur eine Senkung um 90 Prozent vor. Damit gibt sie dem Druck der Industrie nach: Die Hersteller wollen weiterhin Hybrid- und Verbrennerfahrzeuge verkaufen. Vollständig null CO2 wäre nach ihrer Darstellung kaum erreichbar.
Elektroautos gelten als emissionsfrei und verbessern den durchschnittlichen CO2-Ausstoß der Fahrzeugflotte. Autobauer sollen Vorteile erhalten, wenn sie kleine Elektroautos in der EU produzieren. Bis 2035 soll jedes in Europa gebaute E-Auto bis maximal 4,20 Meter Länge mit dem Faktor 1,3 in den CO2-Flottenwerten des Herstellers zählen. Dadurch fällt es den Herstellern leichter, das Ziel einer 90-prozentigen CO2-Senkung zu erreichen. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel der angekündigte VW ID.1 oder der elektrische Opel Corsa.
Wenn Hersteller die CO2-Grenzwerte verfehlen, drohen ihnen Bußgelder. Ein Zwischenziel für das Jahr 2030 erlaubt einen Ausgleich innerhalb von zwei Jahren. Verfehlt ein Autobauer den Grenzwert, soll er das Überschreiten innerhalb der folgenden zwei Jahre noch ausgleichen können.