Viele Ruheständler suchen nach Möglichkeiten, ihre Rente aufzubessern oder schlicht aktiv zu bleiben. Ein Minijob kann dabei helfen.
Zusätzliches Einkommen, soziale Kontakte, geistig und körperlich fit bleiben – es gibt viele Gründe, warum Menschen im Rentenalter weiterarbeiten. Eine Möglichkeit, als Rentner etwas dazuzuverdienen, ist die Aufnahme eines Minijobs.
Laut Minijobzentrale sind bereits 20 Prozent der Minijobber in Privathaushalten Rentner. Sie betreuen Kinder, erledigen Hausarbeiten wie Kochen und Einkaufen oder arbeiten als Gärtner. „Für Rentner sind Jobs in Privathaushalten besonders interessant, weil dafür in der Regel keine besondere Ausbildung vorhanden sein muss. Es reicht die Lebenserfahrung“, sagt Marie-Christin Kamann, Geschäftsführerin von quitt, einem Service für die rechtssichere Anmeldung privater Arbeitsverhältnisse.
Allerdings sollten Rentner vor Beginn eines Minijobs einiges beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.
Für Rentner gelten beim Minijobben dieselben Regeln wie für andere Erwerbstätige. Beim Gehalt bedeutet das: Ab 2025 können Sie 556 Euro im Monat verdienen, aufs Jahr gerechnet also maximal 6.672 Euro. 2024 liegt die Grenze noch niedriger: Bis Ende des Jahres sind höchstens 538 Euro monatlich drin, um noch als Minijobber durchzugehen und das Gehalt brutto für netto zu kassieren.
Gut zu wissen: Egal, wie viel Rentner hinzuverdienen, ob im Minijob oder darüber hinaus, ihre Rente wird Ihnen dadurch nicht gekürzt – das gilt für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze schon erreicht haben, genauso wie für Frührentner (mehr dazu hier). Für Erwerbsminderungsrentner und Empfänger von Witwenrente gilt hingegen eine Hinzuverdienstgrenze. Lesen Sie hier, wie eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird.
„In einem Minijob müssen Sie keine Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Nur in der Rentenversicherung sind Sie versicherungspflichtig“, sagt Kamann. „Davon können Sie sich aber befreien lassen.“ Wer hingegen mehr als 538 Euro beziehungsweise ab 2025 mehr als 556 Euro monatlich verdient, landet im Midijob. Dieser gilt bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro und geht mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen einher.
Marie-Christin Kamann ist Geschäftsführerin bei quitt Deutschland. Der Dienstleister übernimmt für private Arbeitgeber, die eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe anstellen möchten, alle gesetzlichen Aufgaben und sichert eine korrekte Anmeldung, Versicherung und Lohnabrechnung zu.
„Das hängt stark von der individuellen Situation ab“, sagt Kamann. „Am besten lässt man sich über die Folgen von seiner Rentenversicherung beraten.“ Grundsätzlich gelte: Wer als Rentner weiter Beiträge zahlt, erhöht seine Rente. Das Plus hält sich bei einem Minijob wegen des geringen Verdienstes aber im Rahmen.
Nach Angaben der Rentenversicherung steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob mit einem Monatsverdienst von 538 Euro derzeit um 5,35 Euro, wenn auch der Arbeitnehmer einzahlt. Lassen Sie sich hingegen von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlt nur der Arbeitgeber seinen Beitrag. Ein Jahr im Minijob mit einem Verdienst von 538 Euro würde Ihre Rente dann um 1,44 Euro erhöhen.
Zahlen Rentner in die Rentenkasse ein, liegt ihr Anteil bei einem Minijob im Privathaushalt bei 13,6 Prozent. Von einem Verdienst von 538 Euro würden also 73,17 Euro einbehalten werden. Der Arbeitgeber zahlt weitere 5 Prozent, also 26,90 Euro.
- Altersgrenze noch nicht erreicht: Kann ich mit Minijob überbrücken?
Für gewerbliche Minijobs – also alle Minijobs, die nicht in einem Privathaushalt ausgeübt werden – gelten andere Regeln: Arbeitgeber übernehmen dort den Großteil des Rentenbeitrags, nämlich 15 Prozent des Arbeitslohns. Der Minijobber zahlt nur 3,6 Prozent.
Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig. In der Regel übernimmt aber der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 Prozent. Er darf jedoch auch festlegen, dass Arbeitnehmer die Steuer selbst tragen. Die Einkünfte aus einem Minijob müssen Sie in der Steuererklärung nicht gesondert angeben.
Handelt es sich bei Ihrem Minijob um eine kurzfristige Beschäftigung – ist der Minijob also auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet – gelten andere Steuerregeln. In der Regel wird die Lohnsteuer dann individuell nach Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet und direkt vom Verdienst einbehalten.
Arbeiten Sie nicht länger als 18 Tage hintereinander bei einem Arbeitgeber oder ist Ihr Lohn im Schnitt nicht höher als 120 Euro pro Tag, ist auch eine Pauschalsteuer von 25 Prozent wählbar. Diese zahlt der Arbeitgeber, kann sie aber auch auf den Minijobber abwälzen.
„Sie dürfen als Rentner mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange Sie insgesamt nicht mehr als 538 Euro im Monat oder – ab 2025 – 556 Euro im Monat verdienen“, sagt Kamann. Andernfalls würden alle Jobs sozialversicherungspflichtig und müssten bei der Krankenkasse gemeldet werden. „Haben Sie bereits einen Job, bei dem Sie mehr als 538 Euro monatlich verdienen, dürfen Sie zusätzlich nur noch einen Minijob haben.“