Begriffsklärung

Was bedeutet „erwerbstätig“? Kurz und klar erklärt


15.05.2025 – 12:29 UhrLesedauer: 2 Min.

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Nicht jeder, der arbeitet, gilt automatisch als erwerbstätig – bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. (Quelle: IMAGO / Ikon Images)

Erwerbstätigkeit ist ein Begriff, der in Deutschland klar definiert ist. Wir zeigen anhand von Beispielen die verschiedenen Formen.

Als erwerbstätig wird jede Person beschrieben, die gegen Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. So lautet die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese Definition wird in Deutschland verwendet, wenn von Erwerbstätigkeit die Rede ist.

Ob Angestellte, Selbstständige oder Menschen in Arbeitsgelegenheiten – wer zur Erwerbsbevölkerung gehört, ist genau geregelt:

Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit unterschieden: der abhängigen und der selbstständigen Beschäftigung. Bei der abhängigen Beschäftigung erhalten Erwerbstätige Lohn von einem Unternehmen, das Sie angestellt hat. Der Arbeitgeber kümmert sich zudem um die Sozialabgaben, die zu leisten sind.

Die andere Form der Erwerbstätigkeit ist die Selbstständigkeit. Egal ob Sie einen eigenen Friseurladen aufmachen oder Versicherungen verkaufen: Sie haben hierbei die volle Verantwortung für Ihr Unternehmen und gegebenenfalls auch Ihre Mitarbeiter.

Auch die Personen, die eine gewisse Zeit lang nicht arbeiten, gelten als Erwerbstätige. Wichtig ist nur, dass sie auf formeller Ebene mit der Arbeitsstelle in Kontakt stehen. Dazu zählen beispielsweise Personen, die erkrankt, in Mutterschutz oder Elternzeit oder im Urlaub sind. Wie hoch das Entgelt ist, ist dabei nicht von Bedeutung.

Egal ob eine freiwillige Tätigkeit im Sportverein, der Feuerwehr oder sonstigen sozialen Organisationen: Ein Ehrenamt ist unentgeltlich und gemeinwohlorientiert. Diese ehrenamtlichen Arbeiten werden nicht zur Erwerbstätigkeit gezählt.

Damit eine Person erwerbstätig werden kann, muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen. Diese spielt dann eine Rolle, wenn Sie vom Jobcenter Leistungen beziehen. Das Ziel des Jobcenters ist es, erwerbsfähige Menschen in Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Doch nicht immer ist eine Person im Bezug leistungsfähig.

Manchmal ist es aufgrund von Erkrankungen nicht möglich, vermittelt zu werden. Um festzustellen, ob eine Person erwerbsfähig ist oder nicht, kann das Jobcenter den ärztlichen Dienst einschalten.

Dieser prüft, ob ein Leistungsbezieher derzeit arbeiten kann. Es kann dann vorkommen, dass für eine gewisse Zeit keine Erwerbsfähigkeit vorliegt. Das kann beispielsweise bei einer Krebserkrankung der Fall sein.

Arbeit verändert sich – neue Modelle, flexible Arbeitszeiten, digitale Berufe. Doch die Kriterien, wer als erwerbstätig gilt, bleiben weitgehend stabil. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie sich rechtliche Definitionen auf den Alltag und die eigene Planung auswirken können.

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