Der Buß- und Bettag entfiel damals nicht in allen Bundesländern. Sachsen widersetzte sich – allerdings mit hohen Folgekosten für die Arbeitnehmer im Freistaat. Denn während in allen anderen Ländern Angestellte und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Pflegebeitrags zahlen, müssen Arbeitnehmer in Sachsen 2,3 Prozent zahlen, während Arbeitgeber nur 1,3 Prozent tragen (Stand: 2025).