Viele glauben, dass die letzten Jahre vor dem Ruhestand besonders entscheidend für die Rentenhöhe sind – stimmt das? t-online klärt auf.

„Jetzt lohnt sich jeder Euro doppelt“ – so oder ähnlich lautet oft die Hoffnung von Beschäftigten kurz vor dem Ruhestand. Sie glauben, dass die letzten Jahre besonders stark in die Rentenberechnung einfließen. Doch das ist ein Irrtum.

Denn die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland funktioniert nach einem Punktesystem, bei dem jede Beitragszeit gleich gewertet wird – egal ob am Anfang oder am Ende des Erwerbslebens.

Die Rentenhöhe in Deutschland richtet sich nicht nach dem zuletzt gezahlten Gehalt, sondern basiert auf dem sogenannten Entgeltpunktesystem.

Die gesetzliche Rente berechnet sich dabei nach folgender Formel:

Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt und richtet sich maßgeblich nach der Lohnentwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ab 1. Juli 2025 beträgt er bundesweit 40,79 Euro. Der Zugangsfaktor hängt von der Art der Rente ab. Bei der klassischen Altersrente ist er beispielsweise „1“.

Für eine Rentenberechnung ab Juli 2025 bedeutet das: Haben Sie zum Beispiel im Laufe Ihres Erwerbslebens 40 Rentenpunkte gesammelt, beträgt Ihre monatliche Bruttorente 1.631,60 Euro, wenn Sie regulär in Altersrente gehen (40 x 40,79 Euro x 1). Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und eventuell Steuern ab. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Ihre Rente berechnen.

Die Vorstellung, dass die letzten Jahre vor der Rente besonders ins Gewicht fallen, könnte damit zusammenhängen, dass dies bei der Beamtenpension und bei manchen älteren Modellen in der betrieblichen Altersvorsorge so gehandhabt wird.

Die Höhe der Beamtenpension beispielsweise wird nicht über ein Punktesystem berechnet. Stattdessen wird ein fester Prozentsatz des Bruttogehalts zugrunde gelegt, das sie während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit. Um den maximalen Satz von 71,75 Prozent zu bekommen, müssen Beamte 40 Jahre Dienstzeit erreichen. Lesen Sie hier mehr dazu, was die Beamtenpension von der gesetzlichen Rente unterscheidet.

Obwohl bei der gesetzlichen Rente alle Jahre rechnerisch gleich gewichtet werden, gibt es Ausnahmen, in denen spätere Beitragsjahre einen spürbaren Effekt haben: Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie nach vielen Jahren in Teilzeit auf eine Vollzeitstelle wechseln, weil keine Kinderbetreuung mehr nötig ist. Die Rente steigt dann aber nicht deshalb stärker, weil diese Jahre mehr zählen würden, sondern weil Sie in diesen Jahren mehr verdient haben und damit auch mehr Rentenpunkte sammeln konnten.

Eine besondere Regelung greift zudem, wenn Sie über Ihr reguläres Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten, ohne gleichzeitig Rente zu beziehen – Ihren Rentenbeginn also aufschieben. Sie erarbeiten sich dann in dieser Zeit nicht nur einen höheren Rentenanspruch, weil Sie wie in all den Arbeitsjahren zuvor weiter Entgeltpunkte erwerben, Sie erhalten auch einen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre spätere Rente.

Diese Jahre sind dann tatsächlich „mehr wert“. Allerdings verzichten Sie in dieser Zeit auch auf Ihre Rente – insofern handelt es sich eher um eine Kompensation für den Aufschub als um einen Bonus.

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