Die Wartezeit für den Einbürgerungsantrag wurde verkürzt. Dadurch kann, wer die Kriterien erfüllt, schon nach fünf statt acht Jahren eingebürgert werden.

Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht galt bis Ende 2025. Es war für Menschen konzipiert, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie konnten mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Danach konnte ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, Deutsch spricht, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise „alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“.

Etwa 43 Prozent der Berechtigten machten vom Chancen-Aufenthaltsrecht Gebrauch. Rund 28.000 Menschen sicherten sich so ein Bleiberecht. Knapp 10.000 Ausländer scheiterten und fielen zurück in die Duldung. Bei gut 15.000 Menschen mit Chancen-Aufenthalt ist der Ausgang noch offen.

Da ist etwa die Aufnahme aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen. In den vergangenen Jahren wurden etwa 38.000 Menschen aus Afghanistan aufgenommen, darunter ehemalige Ortskräfte deutscher Institutionen. Laut Bundesregierung reisten von 1993 bis zum 31. Dezember 2025 im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 214.940 Menschen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ein.

Ein anderer Weg ist das sogenannte Resettlement. Dabei schlägt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) besonders schutzbedürftige Menschen vor. Deutsche Behördenvertreter führen noch vor Ort Befragungen und Sicherheitsüberprüfung durch. Die schwarz-rote Koalition hat vereinbart, humanitäre Aufnahmeprogramme so weit möglich zu beenden und keine neuen Programme aufzusetzen. Deshalb kamen zuletzt nur wenige Menschen – etwa aus dem Sudan und aus Eritrea – als Resettlement-Flüchtlinge. Bei ihnen war das Aufnahmeverfahren bei Regierungswechsel schon weit fortgeschritten.

Ende 2025 lebten rund 232.000 Ausreisepflichtige in Deutschland. Viele von ihnen stammen aus der Türkei, dem Irak oder aus Afghanistan. Ein Jahr zuvor waren es knapp 221.000 Ausreisepflichtige gewesen.

Knapp 191.000 der Ausreisepflichtigen zum Stichtag 31. Dezember 2025 hatten eine Duldung. Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen aktuell nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind.

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