Zum Jahresende können sich Arbeitnehmer freuen: Die Gehaltsabrechnung wird etwas höher ausfallen. Woran das liegt und wie viel mehr Geld es gibt.

Erfreuliche Nachrichten für Steuerzahler: Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf der Ampel zugestimmt, nach dem der sogenannte Grundfreibetrag für 2024 nachträglich noch einmal um 180 Euro angehoben wird. Statt bei bisher 11.604 Euro liegt er dann bei 11.784 Euro.

Gibt im November auch der Bundesrat sein Okay, bedeutet das für Sie mehr Nettogehalt. Denn der Grundfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Steigt er, fällt das Netto vom Brutto entsprechend höher aus.

Da Ihnen die 180 Euro einmalig auf einen Schlag im Dezember angerechnet werden, landet in diesem Monat also mehr Geld auf dem Konto. Das geschieht automatisch, die Berechnung übernimmt der Arbeitgeber. Hinzu kommt noch der ebenfalls rückwirkend steigende Kinderfreibetrag. Er erhöht sich um 228 Euro auf 6.612 Euro. Der Kinderfreibetrag wird je nach Steuerklasse jedem Elternteil zur Hälfte gewährt (Steuerklassen 4/4) oder einem Elternteil komplett zugeschrieben (Steuerklassen 3/5).

Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts zeigen, wie viel mehr Netto Ihnen voraussichtlich im Dezember bleibt. Demnach werden Alleinstehende bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 bis 7.000 Euro um etwa 34 Euro entlastet. Familien mit zwei Kindern bekommen bei einem Bruttomonatslohn von 3.000 Euro rund 62 Euro mehr, bei einem Monatsbruttogehalt von 3.500 bis 8.000 Euro bleiben ihnen 68 Euro netto zusätzlich. Zuerst hatte die „Bild“ über die Berechnungen berichtet.

Auch für 2025 sind weitere Anhebungen der Freibeträge angekündigt. Für 2025 soll der Grundfreibetrag dann bei 12.096 Euro liegen, für 2026 bei 12.348 Euro. Das sei nötig, um die sogenannte kalte Progression zu kontern. Der Begriff bezeichnet vereinfacht gesagt das Problem, dass Menschen zwar mehr Gehalt verdienen, sich davon aber trotzdem weniger leisten können. Woran das liegt, lesen Sie hier.

Die Steuerfreibeträge werden regelmäßig erhöht und an das jeweils neu berechnete Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern angepasst. Denn darauf darf keine Einkommensteuer erhoben werden. Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung daher den Existenzminimumbericht vor, der unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung in Deutschland berücksichtigt.

Während die Steuerlast im kommenden Jahr also sinken dürfte, wird es bei den Sozialabgaben in die andere Richtung gehen. So sollen die Krankenkassenbeiträge deutlich steigen. Lesen Sie hier, was das wiederum für Ihr Nettogehalt bedeutet.

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