Gesundheitsreform

Warkens Milliarden-Sparplan

Aktualisiert am 14.04.2026 – 16:20 UhrLesedauer: 3 Min.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will nicht nur sparen, sondern auch neue Weichen stellen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

Die Ausgaben der Krankenkassen sollen runter, damit die Beiträge nicht weiter steigen. Nun legt die Ministerin konkrete Punkte vor. Neben den Gesundheitsanbietern betreffen sie auch die Versicherten.

Auf Patientinnen und Patienten kommen nach Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken höhere Zuzahlungen und einige Einschnitte zu, um höhere Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr zu vermeiden. Die CDU-Politikerin stellte in Berlin Kernpunkte für ein Sparpaket vor, die auch milliardenschwere Ausgabenbremsen bei Versorgungsanbietern von den Praxen und Kliniken bis zu Arzneiherstellern umfassen. Einen konkreten Gesetzentwurf will die schwarz-rote Koalition jetzt in gut zwei Wochen ins Kabinett bringen.

Warken sprach von einem „ausgewogenen Paket“, das alle beteilige und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nachhaltig stabilisieren könne. Insgesamt soll es für 2027 ein Einsparvolumen von knapp 20 Milliarden Euro ermöglichen – mehr als die erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro. „Wir müssen immer mit einem Puffer rechnen, weil wir ja auch sicher den stabilen Beitragssatz erreichen wollen“, erläuterte die Ministerin.

Warken griff für ihre Vorstellungen auf Empfehlungen zurück, die eine von ihr eingesetzte Expertenkommission Ende März vorgelegt hatte. „Wir haben uns jetzt die Werkzeuge ausgesucht, mit denen wir die Großbaustelle GKV-Finanzen angehen wollen.“ Das seien mehr als drei Viertel der Vorschläge. Generell gelte: „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.“ Preise und Vergütungen für Versorgungsanbieter sollen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Und: Ausgaben müssten „nachweisbaren Nutzen“ haben.

Was für Versicherte in Sicht kommt

Die Ministerin betonte, ohne die Reform würde die Belastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber „um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform“. Bestehende Härtefallregelungen blieben unangetastet. Ein Überblick:

– Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt, sollen angehoben werden – auf 7,50 Euro und 15 Euro.

– Wie von der Kommission empfohlen, sollen homöopathische Leistungen nicht mehr auf Kassenkosten zu bekommen sein. Gelten soll dies ebenso für eine bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge auch ohne Symptome.

– Die beitragsfreie Mitversicherung soll nicht abgeschafft, aber „modifiziert“ werden – etwas milder als von den Experten empfohlen. Weiter beitragsfrei mitversichert sein sollen demnach Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner plant Warken einen eigenen Beitrag von 3,5 Prozent. Gelten soll dies dann ab 2028.

Einschnitte bei Kliniken, Ärzten und Pharma

– Bei den Kliniken soll unter anderem eine Klausel dauerhaft gestrichen werden, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Eingeführt werden soll, dass vor bestimmten Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden kann.

– Bei den Ärztinnen und Ärzten in den Praxen soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden – etwa für offene Sprechstunden oder das erstmalige Laden von Behandlungsdaten in die neuen elektronischen Patientenakten.

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