Der Noch-Bundeskanzler wird immer wieder mit dem Cum-Ex-Skandal in Verbindung gebracht. Jetzt prüft die Bundestagsverwaltung Parteispenden der Bank an die SPD in Hamburg.
Die Bundestagsverwaltung ermittelt rund um möglicherweise illegale Parteispenden der Warburg-Bank an die SPD. Das geht aus einer Antwort des zuständigen Referats der Verwaltung des Bundestages an den BSW-Politiker Fabio De Masi und seine Parteichefin Sahra Wagenknecht hervor, die t-online exklusiv vorliegt.
Bei den Spenden handelt es sich um mehrere Zahlungen in Höhe von insgesamt 45.500 Euro aus dem Jahr 2017 – ein Jahr, nachdem das Finanzamt der Hansestadt Hamburg der privaten Warburg-Bank eine Steuerrückzahlung in Höhe von gut 47 Millionen Euro erlassen hatte. Die Steuern waren angefallen, weil die Bank in illegale Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war.
Schon vor einigen Jahren, als durch Medienberichte bekannt wurde, dass sich Olaf Scholz mehrmals mit dem Chef der Bank, Christian Olearius, getroffen hatte, wurden diese Spenden kritisch gesehen. Nun wird durch die Antwort der Bundestagsverwaltung klar: Die Zahlungen können noch zum Problem für die SPD werden.
Spenden an politische Parteien sind erlaubt und in gewissem Maße wichtig für die Demokratie. Sie sichern ab, dass die Parteien unter anderem Mitarbeiter finanzieren und Wahlkämpfe bestreiten können. Damit Transparenz besteht, welche Partei von welcher Organisation oder Privatperson Geld erhält, hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Spenden, die im Gesamtwert 10.000 Euro überschreiten, müssen im Rechenschaftsbericht erwähnt werden, Einzelspenden über 35.000 Euro sogar unverzüglich auf der Seite der Bundestagsverwaltung veröffentlicht werden.
Was nicht erlaubt ist: Spenden, die „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“, so steht es im Parteiengesetz, Paragraf 25, Absatz 2, Punkt 7. Die Spenden der Warburg-Bank an die SPD in Hamburg könnten aber genau das gewesen sein.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien rund um den Dividendenstichtag hin- und her verschoben. Für viele Finanzämter ist aufgrund der Schnelligkeit der Geschäfte nicht mehr ohne Weiteres zu erkennen, auf welche Verkäufe Kapitalertragssteuer anfällt und auf welche nicht. So ist es möglich, dass sich manche Anleger Kapitalertragssteuer zurückerstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Dieses Vorgehen ist strafbar. Diese Cum-Ex-Geschäfte haben dem deutschen Fiskus und damit den Bürgern mehrere Milliarden Euro Schaden zugefügt. Sie gelten insgesamt als „Größter Steuerraub der deutschen Geschichte“.
Im Jahr 2016 plante das zuständige Finanzamt der Hansestadt Hamburg, rund 47 Millionen Euro von der Warburg-Bank zurückzufordern – zu Unrecht erstattete Steuern im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. In dieser Angelegenheit trafen sich die Bankeigentümer Max Warburg und Christian Olearius mehrfach mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz. Beim zweiten Gespräch übergab Olearius sogar eine Verteidigungsschrift, die die Rückforderung als unangebracht darstellte.
Trotz der ursprünglichen Pläne entschied die Hamburger Finanzbehörde im November 2016, auf die Rückforderung zu verzichten. Erst Jahre später – 2020 – wurde vor dem Landgericht Bonn ein Urteil gegen zwei Warburg-Händler gefällt. Die Richter verurteilten sie wegen Cum-Ex-Geschäften und ordneten die Einziehung von „Taterträgen“ an. Erst daraufhin flossen die Millionen zurück in die Staatskasse.
Olaf Scholz weist jede Einflussnahme auf die Entscheidung der Finanzbehörde zurück. Er habe zu keinem Zeitpunkt auf den Verzicht der Rückforderung hingewirkt, betont der heutige Bundeskanzler. Auch Peter Tschentscher, damals Finanzsenator und heute Bürgermeister Hamburgs, erklärte, in keiner Weise eingegriffen zu haben. Mittlerweile bestehen erhebliche Zweifel an der Darstellung des geschäftsführenden Kanzlers Scholz.
Doch die Spenden, die 2017, also kurz nach dem Erlass der Steuern an die SPD geflossen sind, gingen zu weiten Teilen an den Bezirksverband Hamburg-Mitte. Dem Bezirk des damaligen Hamburger Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, der in der Cum-Ex-Causa als Mittler zwischen der Bank, Scholz und dem damaligen Finanzsenator und heutigen Ersten Bürgermeister Tschentscher gilt.
In einer informellen Dankesliste von Christian Olearius sind sowohl Olaf Scholz als auch Johannes Kahrs vermerkt. Diese Liste soll eine Anerkennung oder Dank für die Unterstützung im Kontext der Aktivitäten der Warburg Bank darstellen. Es bleibt jedoch unklar, wie formal oder verbindlich diese Liste tatsächlich ist, da keine weiteren Details zur genauen Art und Bedeutung des Dokuments vorliegen.
Die Ermittlungen gegen Johannes Kahrs wurden eingestellt. Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-Ex-Skandal wollte er trotzdem nicht aussagen. Die Begründung: Die Staatsanwaltschaft Köln könnte abhängig von seiner Aussage die Ermittlungen wieder aufnehmen.