Kryptowährungen sind umstritten. Fans lieben sie, Kritiker sehen darin keinen Wert. Wer sie verkauft, muss unter bestimmten Umständen Steuern bezahlen.

Wer in Kryptowährungen investiert, braucht starke Nerven und Geduld. Dafür lockt die Chance auf hohe Gewinne. Mit Bitcoin zum Millionär zu werden, ist heute schwieriger als zu den Zeiten, als ein Bitcoin weniger als einen Dollar gekostet hat. Wenn Sie im März 2020 einen Bitcoin für 10.000 US-Dollar gekauft hätten, wäre dieser im Dezember 2024 rund 95.000 US-Dollar wert gewesen. Bei einem Verkauf hätte der Gewinn also bei rund 85.000 US-Dollar gelegen.

Über Gewinne freut sich natürlich jeder Anleger – doch schnell drängt sich auch die Frage auf: Welchen Anteil will der Staat davon haben? Denn auch wenn das Finanzamt Bitcoin und Co. nicht als Währung anerkennt, schaut es bei Gewinnen aus solchen Geschäften genau hin.

t-online erklärt, wann Sie Gewinne aus Ihren Krypto-Investments versteuern müssen, wie Sie selbst Verluste aus Kryptowährungen steuerlich geltend machen – und so etwas abfedern.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil aus dem Februar 2023 klargestellt, dass erzielte Kursgewinne mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Das höchste deutsche Finanzgericht vertritt damit die Auffassung, dass virtuelle Währungen Wirtschaftsgüter sind, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden. Die Gewinne daraus unterliegen folglich als „private Veräußerungsgeschäfte“ dem Einkommensteuergesetz.

Auf Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum müssen Sie also Steuern bezahlen – allerdings nur unter bestimmten Umständen.

  • Bitcoins: Das steckt hinter der größten Kryptowährung
  • Kryptowährungen kaufen: So erstellen Sie schnell ein eigenes Konto für Bitcoins und Co.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stuft Bitcoin und andere Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel ein. „Der Knackpunkt ist, dass Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, sondern als Rechnungseinheiten gelten“, erklärt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, auf Anfrage von t-online. „Diese sind mit Devisen vergleichbar, daher gelten für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen durch Banken dieselben Grundsätze wie für Fremdwährungsgeschäfte.“

Kryptowährungen wie Bitcoins fallen steuerrechtlich unter die Kategorie eines privaten Veräußerungsgeschäfts. Damit gilt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten daher als Veräußerungsgewinne und werden damit ähnlich behandelt wie die Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, seltenen Kunstwerken oder Oldtimern, bei denen Steuern nur unter bestimmten Umständen anfallen.

Das Finanzamt interessiert sich für Gewinne aus Bitcoins und Co., wenn:

  • Sie Ihre Coins nach weniger als einem Jahr nach dem Erwerb verkaufen
  • und wenn Ihr Gewinn die Freigrenze von 1.000 Euro überschreitet.

Wichtig: Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro. Übersteigt Ihr Veräußerungsgewinn diese Freigrenze, müssen Sie die gesamte Summe versteuern. Es ist also nicht zu verwechseln mit dem Freibetrag von 1.000 Euro bei Aktiengeschäften, der seit Januar 2023 gilt.

Dazu kommt: Die Freigrenze summiert alle Verkäufe, die unter die Kategorie privater Veräußerungsgeschäfte fallen. Haben Sie also bereits einen Oldtimer verkauft, ist Ihr Freibetrag schon aufgebraucht – und Ihre Bitcoins sind damit steuerpflichtig.

Hier lohnt es sich also, genau zu prüfen, wie viele Bitcoins Sie verkaufen. Denn: Solange Sie Bitcoins in Ihrem Wallet – also Ihrem digitalen Portemonnaie – halten, müssen Sie diese auch nicht versteuern. Diese steuerlichen Grundsätze zählen für alle Kryptowährungen – es ist also egal, ob Sie Bitcoin, Ethereum oder Cardano kaufen oder verkaufen.

Da Bitcoins nicht genauso versteuert werden wie etwa Gewinne aus Aktien, kann es sein, dass Ihre Gewinne aus Kryptowährungen komplett steuerfrei sind. Und zwar in diesem Fall: Wenn Sie Ihre Coins über ein Jahr lang halten und anschließend mit Gewinn verkaufen, müssen Sie diesen nicht versteuern.

Aber Vorsicht: Wenn Sie zwischendurch mit den Bitcoins etwas gekauft haben oder diese zwischenzeitlich in eine andere Kryptowährung umgetauscht haben, gilt diese Regel nicht für Sie.

Aktie.
Die mobile Version verlassen