Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Krankenkassenbeitrag gestiegen – erhöht sich der Zuschuss der Rentenversicherung automatisch?

Wer als Rentner privat krankenversichert ist, muss seine Beiträge selbst an seine Krankenversicherung überweisen. Es ist aber möglich, von der Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zu erhalten. Diesen zahlt die Rentenkasse zusammen mit der Rente aus. Doch was, wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht? „Wird der Zuschuss der Rentenversicherung dann automatisch angepasst oder nur auf Antrag?“, fragt sich ein t-online-Leser.

Weder noch. „Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge hat regelmäßig keinen Einfluss auf den Zuschuss“, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das liegt daran, dass der Beitrag von privat Krankenversicherten meist höher ist als der Beitrag, den sie zahlen müssten, wenn sie als Rentner gesetzlich versichert wären. Der Zuschuss der Rentenversicherung berechnet sich aber anhand des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Genauer: Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 14,6 Prozent) und die Hälfte des durchschnittlichen kassenindividuellen Beitragssatzes (derzeit 2,5 Prozent). „Insgesamt können somit privat krankenversicherte Rentner derzeit einen Zuschuss von 8,55 Prozent ihrer Rente erhalten“, sagt Sennewald. Das heißt: Steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, steigt der Zuschuss der Rentenversicherung durchaus – und das ganz von selbst.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie beziehen eine monatliche Bruttorente von 1.400 Euro und sind privat krankenversichert. Dann würde Ihnen die Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 119,70 Euro zahlen (8,55 Prozent von 1.400 Euro). Sie überweist also jeden Monat 1.519,70 Euro.

Nehmen wir weiter an, Ihre private Krankenversicherung kostet 623 Euro pro Monat. Das entspricht laut dem Verband der privaten Krankenversicherung den durchschnittlichen Kosten aller Privatversicherten im Jahr 2025. Die 119,70 Euro, die Sie als Zuschuss von der Rentenversicherung erhalten, decken dann bei Weitem nicht die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags ab. Steigen die Kosten für Ihre private Krankenversicherung weiter, ändert das nichts am Zuschuss – Sie müssen die zusätzlichen Kosten allein tragen.

Sollte es andersherum doch einmal so sein, dass der tatsächliche Beitrag an die private Krankenversicherung niedriger ausfällt als der Zuschuss der Rentenversicherung, wird der Zuschuss auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt.

Gut zu wissen: Der Zuschuss der Rentenversicherung erhöht sich unabhängig von steigenden Krankenkassenbeiträgen einmal im Jahr automatisch. Nämlich immer dann, wenn zum 1. Juli die Renten angepasst werden. Denn steigen die Renten, steigt auch die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss – die 8,55 Prozent werden also auf einen höheren Betrag angewendet, wodurch sich in absoluten Zahlen ein höherer Zuschuss zur Krankenversicherung ergibt.

Sennewalds Tipp: Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Beitragszuschuss korrekt berechnet wurde, können Sie eine Kopie Ihrer aktuellen Beitragsbescheinigung an Ihren Rentenversicherungsträger senden. Dieser prüft dann, ob die Höhe stimmt.

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