
Wer wirklich Vorfahrt hat
Die Parkhausfalle: Wo rechts vor links gilt – und wo nicht
t-online, Peter Löschinger
Aktualisiert am 14.11.2025 – 16:27 UhrLesedauer: 1 Min.
Viele Autofahrer irren sich: Im Parkhaus gilt zwar rechts vor links, aber nur an bestimmten Stellen. Wer sie verwechselt, zahlt im Ernstfall den Großteil des Schadens.
Wer im Parkhaus unterwegs ist, gerät oft in Zweifel: Gilt hier rechts vor links? Oder wer hat hier die Vorfahrt?
Die Antwort: Ja, rechts vor links gilt. Aber nicht überall.
Die Vorfahrtsregel greift auf allen Spuren, die Straßencharakter haben: breitere Fahrwege, die zu Ein- oder Ausfahrten führen oder verschiedene Ebenen verbinden.
Hier gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Wer von links kommt, muss warten. Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Kommt es doch zum Unfall, trifft den Wartepflichtigen meist der größere Teil der Schuld.
Zwischen den Parkreihen herrscht ein anderer Verkehr: der Suchverkehr. Diese schmalen Spuren dienen allein dazu, freie Plätze zu finden. Auf ihnen gilt nicht rechts vor links, sondern gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder muss damit rechnen, dass andere unaufmerksam sind. Kommt es hier zum Unfall, wird die Schuld oft geteilt.
Im Parkhaus treffen zwei Welten aufeinander:
Wer das verwechselt, riskiert Ärger und hohe Haftungsanteile.
Breite, deutlich geführte Fahrwege gelten als Straßen – hier greift rechts vor links. Die schmalen Gassen zwischen den Parkplätzen dagegen dienen nur dem Suchverkehr: Dort zählt allein Rücksicht.
Also lieber den Fuß vom Gas nehmen. Parkhäuser sind eng, unübersichtlich und voller Fußgänger. Wer lieber einmal zu viel wartet, als einmal zu früh fährt, verhindert dadurch vielleicht den Unfall, den später keiner bezahlen will.








