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Verheiratete können ihre Steuerklasse auf Antrag wechseln. Eine Option ist das sogenannte Faktorverfahren. Und das hat gleich mehrere Vorteile.

Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch Ihr Nettogehalt ausfällt. Je nachdem, wie viel Sie verdienen, können Sie das als Ehepaar oder Verpartnerte beeinflussen, indem Sie die Steuerklasse wechseln. Sie haben dabei die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination 4 und 4, 3 und 5 oder 4 und 4 mit Faktor.

Wir erklären, wie das Faktorverfahren funktioniert, für wen es sich lohnt und was die Vorteile gegenüber den anderen Lohnsteuerklassen ist.

Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung.

Denn Achtung: Mit der Wahl der Steuerklassenkombination können Sie keine Steuern sparen. Sie können nur die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch Ihren Arbeitgeber bestimmen. Sind diese zu hoch, erhalten Sie später mit der Steuererklärung eine Erstattung, sind sie zu niedrig, müssen Sie nachzahlen.

  • Lohnsteuer: So wird Sie berechnet

Mit dem Faktorverfahren kann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden. Idealerweise zahlen Sie damit also weder nach noch strecken Sie dem Finanzamt Geld vor, das Sie erst später erstattet bekommen.

Zur Berechnung ermittelt das Finanzamt einen Faktor mit drei Nachkommastellen, der sich an Ihrem konkreten Einkommen orientiert. Der Arbeitgeber wendet ihn dann an, wenn er Ihre Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 berechnet.

Dadurch wirkt sich das sogenannte Splittingverfahren schon beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Wie stark, hängt davon ab, wie sehr Ihre Gehälter auseinanderklaffen.

Außerdem sorgt die Steuerklasse 4 mit Faktor dafür, dass sich die Lohnsteuerlasten innerhalb der Partnerschaft gerechter verteilen. Denn jeder zahlt nur den Lohnsteueranteil, den er am gemeinsamen Einkommen hat. Wer das Faktorverfahren nutzt, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Die Steuerklasse 4 mit Faktor hat den Vorteil, dass Ihr Lohnsteuerabzug Ihrer voraussichtlichen Jahressteuerschuld bereits sehr genau entspricht. Dadurch müssen Sie später keine oder kaum Einkommensteuer nachzahlen, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben – anders als bei der Steuerklassenkombination 3 und 5.

Diesen Vorteil kann man aber gleichzeitig als Nachteil sehen. Denn er bedeutet, dass Ihr monatliches Nettogehalt niedriger ausfällt als in der Kombination 3/5. Das hat Auswirkungen auf mögliche Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Das Faktorverfahren hat aber noch einen Vorteil: Es verteilt die Lohnsteuer gerechter zwischen den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern. Auch das unterscheidet es von der Steuerklassenkombination 3/5, in der der Geringerverdienende – meist die Frau – ungleich höhere Lasten zu tragen hat.

Wer in Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln will, muss das beim Finanzamt beantragen. Den Antrag gibt es in Papierform bei jedem Finanzamt oder auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums. Soll das Faktorverfahren noch für das gesamte Kalenderjahr gelten, müssen Sie es bis spätestens 30. November beantragen.

Die Standard-Steuerklassenkombination für Verheiratete ist 4 und 4. Diese erhalten Sie automatisch nach der Eheschließung. Verdienen Sie annähernd gleich viel, können Sie es getrost dabei belassen. Die endgültige Jahreseinkommensteuer entspricht dann ohnehin in etwa den monatlichen Lohnsteuerabzügen. Mehr zur Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Unterscheiden sich Ihre Gehälter jedoch, geht die Berechnung nicht mehr auf und Sie zahlen in Steuerklasse 4 und 4 monatlich zu viel Lohnsteuer im Voraus – Ihr Nettogehalt ist also niedriger als es sein müsste.

Das ist dann kein Problem, wenn Sie nicht auf das höhere monatliche Gehalt angewiesen sind und es Ihnen reicht, sich die zu viel gezahlten Steuern mit der Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Wünschen Sie jedoch ein möglichst hohes gemeinsames Monatsnettogehalt oder wissen Sie schon, dass Sie davon abhängige Lohnersatzleistungen wie Elterngeld beziehen werden, sollten Sie in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln. Mehr dazu lesen Sie hier.

  • Steuerklasse ändern: Wann sich ein Wechsel lohnt

Das wiederum hat den Nachteil, dass das Finanzamt eine Nachzahlung von Ihnen verlangen wird. Außerdem verteilen sich die Lohnsteuerlasten ungerecht innerhalb Ihrer Partnerschaft, da der Geringerverdienende in Steuerklasse 5 ungleich höhere Abzüge hat. Diese Probleme löst dann Steuerklasse 4 mit Faktor.

Ein Beispiel aus dem Steuerjahr 2022: Nehmen wir an, Sie und Ihr Ehemann sind beide sozialversicherungspflichtig in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie verdienen 45.000 Euro brutto im Jahr, Ihr Mann 20.000 Euro. Die voraussichtliche Jahreseinkommensteuer beträgt dann für Sie zusammen im Jahr 2022 8.308 Euro. Aufgrund Ihrer Einkommen errechnet das Finanzamt einen Faktor von 0,946 (Einkommensteuer nach Splittingtarif / voraussichtliche Lohnsteuer beider Ehegatten).

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