
Altersvorsorge
Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können
Aktualisiert am 03.02.2026 – 13:01 UhrLesedauer: 4 Min.
Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Tatsächlich ist sie aber gar nicht so schwer zu beantworten.
Jeder, der im Berufsleben steht, fragt sich früher oder später: Wann kann ich in Rente gehen? Die Antwort ist einfach: Es hängt von Ihrem Jahrgang ab. Je nachdem, wann Sie geboren sind, gilt eine andere Regelaltersgrenze.
Darunter versteht man das Alter, mit dem Sie ohne Abschläge auf Ihre Rentenzahlungen in Rente gehen können. Deshalb ist die Altersgrenze nicht mit dem tatsächlichen Renteneintrittsalter gleichzusetzen. Denn das ist das Alter, in dem Sie wirklich in Rente gehen – und es kann vor oder nach der Regelaltersgrenze liegen. Das Renteneintrittsalter wird auch Rentenzugangsalter genannt.
Doch wie hoch sind die Abschläge, die ich auf meine Rentenzahlung in Kauf nehmen muss, wenn ich früher in Rente will? Bekomme ich einen Zuschlag zur Rente, wenn ich erst nach meiner Altersgrenze in Rente gehe? Und wird die Altersgrenze weiter steigen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen um den Renteneintritt.
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Wann Sie in Rente gehen können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie müssen nämlich ein bestimmtes Alter erreicht haben, um eine Altersrente beziehen zu können, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen (siehe unten). Dieses individuelle Alter nennt man auch Regelaltersgrenze. Wo diese für Sie genau liegt, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie geboren sind.
Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischenliegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung.
In dieser Tabelle finden Sie die genaue Staffelung mit Geburtsjahrgang:
Außerdem gilt eine weitere wichtige Voraussetzung: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt eine Altersrente zu erhalten.
Ja, das können Sie tun. Bei einer solchen Frühverrentung müssen Sie aber hohe Abschläge in Kauf nehmen.
Pro Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Regelaltersrente gehen, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abziehen. Gehen Sie ein Jahr früher als regulär in Rente, ergibt sich also bereits ein Abschlag von 3,6 Prozent – und zwar dauerhaft.