
Besonderes Nummernschild
Rotes Kennzeichen: Ein Irrglaube wird richtig teuer
Aktualisiert am 03.02.2026 – 17:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Das rote Nummernschild taucht selten im Verkehr auf. Deshalb gibt es einen Irrtum, der ernste Folgen haben kann. Wer darf das Sonderkennzeichen nutzen?
Das rote Nummernschild ist ganz einfach ein Überführungskennzeichen – glauben viele Autofahrer. Demnach dürften sie ein gekauftes Auto, das noch nicht zugelassen ist, mit einem roten Kennzeichen nach Hause fahren. Das ist aber falsch. Denn zum Überführen eines Autos benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Andernfalls ist das Auto illegal unterwegs. Ein rotes Kennzeichen ausleihen, um dann privat ein Auto zu kaufen – das ist also eine ganz schlechte Idee. Es zu mieten, sollte deshalb ebenfalls nicht infrage kommen. Aber wozu dient das Kennzeichen dann?
Das rote Nummernschild ist allein für gewerbliche Zwecke bestimmt – laut Gesetz für „zuverlässige“ Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten. Es kann für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Der Gewerbetreibende darf das Kennzeichen für alle Autos in seinem Fuhrpark nutzen. Das erspart ihm viel Geld und Aufwand.
Auch anerkannte Prüfer und Sachverständige dürfen aus diesem Grund das Kennzeichen nutzen.
Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Generell müssen Sie dabei die folgenden Dokumente vorlegen:
Informieren Sie sich über die Details am besten vorher online beim für Sie zuständigen Serviceportal. Dort finden Sie auch Angaben zu den Kosten, die sich je nach Bundesland unterscheiden.
Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf ein rotes Schild – der Sachbearbeiter gibt es laut Gesetz nur an zuverlässige Gewerbetreibende aus. Die Entscheidung darüber liegt in seinem Ermessen. Ihre Zuverlässigkeit können Sie mit einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke nachweisen.
Auch zum roten Nummernschild gehört eine Versicherung: Sie haben die bekannte Wahl zwischen Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Um das rote Nummernschild zu nutzen, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. Darin müssen Sie alle wichtigen Informationen über das genutzte Auto und über die Fahrt festhalten. Der Grund: Sie müssen für jede Fahrt nachweisen können, dass sie tatsächlich dem Zweck diente, für den das rote Kennzeichen vorgesehen ist.