Auf diesen steuerpflichtigen Anteil behält die Bank automatisch die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ein – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wichtig: Den Freibetrag von 100.000 Euro berücksichtigt die Bank dabei noch nicht.

Damit Sie den Freibetrag nutzen können, müssen Sie selbst aktiv werden. „Die Bank weist Gewinne aus Alt-Anteilen in der Jahressteuerbescheinigung gesondert aus – mit dem Hinweis, dass die Steuerfreiheit nur über die Steuererklärung gilt“, erklärt Reuß.

Das bedeutet für Sie: Sie müssen die Anlage KAP abgeben, oft zusätzlich KAP-INV. Ein Steuerprogramm kann dabei helfen, die Angaben korrekt zu übertragen und die notwendigen Formulare automatisch auszufüllen. Das Finanzamt prüft anschließend alles und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn um den noch verfügbaren Freibetrag.

Die bereits einbehaltene Steuer erhalten Sie dann anteilig zurück oder sie wird mit Ihrer Einkommensteuer verrechnet.


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