Sie tragen das schwere Gepäck für uns und nehmen uns Tüten und Taschen ab, damit wir die Hände freihaben: die Kofferträger. Als Dank können Sie diesen Hotelmitarbeitern ein kleines Trinkgeld geben.

Ein bis zwei Euro pro Gepäckstück sind üblich. Bei sehr schweren Koffern oder einem besonders zuvorkommenden Service – beispielsweise wenn die Koffer mehrere Etagen die Treppe hochgetragen werden müssen – können Sie allerdings auch etwas mehr geben.

Trinkgeld an der Rezeption

Hotelpersonal: Mitarbeiter an der Rezeption erhalten eher selten Trinkgeld. (Quelle: Petko Ninov/getty-images-bilder)

Sie empfangen und verabschieden die Gäste und nehmen zwischendurch deren individuellen Wünsche entgegen: die Mitarbeiter an der Rezeption. Sollten Sie ihnen daher etwas Trinkgeld überreichen?

Zumindest in Deutschland ist diese Geste eher unüblich. Wer allerdings mehr als nur zufrieden ist, kann mit ein paar Euro seine Anerkennung deutlich machen.

Trinkgeld für den Roomservice

Geld: Auch im Hotelrestaurant sollten Sie dem Kellner etwas Trinkgeld geben. (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Wenn Sie sich vom Roomservice etwas zu essen aufs Zimmer bringen lassen oder andere Dienste in Anspruch nehmen – beispielsweise den Wäscheservice, das Leihen eines zusätzlichen Kissens oder Zustellbetts –, können Sie auch diesem Hotelpersonal als Anerkennung etwas Trinkgeld geben.

Tipp

Wenn Sie im hauseigenen Restaurant speisen oder an der Hotelbar etwas trinken, gilt es als guter Ton, hier zehn Prozent Trinkgeld zu geben. Sind Speisen und Getränke inklusive, also nicht extra zu bezahlen, sollten Sie dem Kellner oder Barkeeper dennoch eine kleine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

Trinkgeld für den Parkservice

Hotelpersonal: Wer das Trinkgeld direkt nach der vollbrachten Leistung gibt, erhöht die Chancen, dass der Service im Laufe des Aufenthaltes besser wird. (Quelle: SolStock/getty-images-bilder)

Verfügt das Hotel über einen Parkservice und nehmen Sie diesen in Anspruch, sollten Sie auch diesen Mitarbeitern etwas Trinkgeld zukommen lassen. Als Faustregel gilt: ein bis zwei Euro pro erbrachter Leistung – also das Parken des Fahrzeugs, das Holen des Fahrzeugs, eine Reinigung.

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