Beihilfe im Krankheitsfall

Statt eines Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung erhalten Beamte eine Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt. Je nach Bundesland schwankt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Für die restlichen Kosten müssen Beamte selbst eine private Krankenversicherung abschließen. Das sind die Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung.

Da diese aber nur noch 20 bis 50 Prozent der Heilkosten versichern muss, fällt diese sogenannte Restkostenversicherung günstiger aus. Auch wird die private Krankenversicherung oft vom Dienstherren bezuschusst.

Und noch ein Pluspunkt für Beamte: Im Krankheitsfall fließen die Bezüge über die gesamte Zeit des Dienstausfalls in voller Höhe weiter. Arbeitnehmer hingegen erhalten nur sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und bekommen anschließend das geringer ausfallende Krankengeld – sofern sie gesetzlich versichert sind.

Pensionsansprüche

Beamte erhalten eine staatliche Pension, die in der Regel höher ausfällt als die gesetzliche Rente. Die Pensionshöhe kann bis zu 71,75 Prozent des Bruttogehalts betragen, das ein Beamter in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand ausgezahlt bekam.

Die Höhe der Ruhebezüge hängt von der Anzahl der Dienstjahre, dem Renteneintrittsalter sowie der Besoldungsgruppe ab. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es auch eine Mindestpension. Lesen Sie hier, wie hoch die Mindestpension ausfällt.

Günstige Kredite und Versicherungen

Je höher und sicherer das Einkommen, desto besser die Konditionen für eine Finanzierung. Beamte erhalten daher oft günstigere Zinsen als Arbeitnehmer, wenn sie etwa einen Immobilienkredit benötigen. Auch bieten viele Versicherungsgesellschaften spezielle Beamtentarife. So können etwa bei der Kfz-Versicherung bis zu 30 Prozent Ersparnis drin sein.

Diese Nachteile haben Beamte

Den zahlreichen Vorteilen stehen auch einige Nachteile des Beamtentums gegenüber.

Kein Streikrecht

Beamte dürfen nicht streiken, wenn sie bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen wollen oder mit dem Gehalt unzufrieden sind. Allerdings ist es nicht unüblich, dass Bund und Länder einen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf ihre Beamten übertragen. Sie profitieren dann vom Streik der Arbeitnehmer, ohne selbst aktiv werden zu müssen.

Politisches Mäßigungsgebot

Beamte dürfen sich zwar aktiv politisch betätigen, etwa in Parteien eintreten oder Ehrenämter übernehmen, es darf aber nicht der Eindruck entstehen, dass sie ihr Amt nicht mehr neutral ausführen können. So dürfen zum Beispiel Lehrer nicht in der Schule für eine bestimmte Partei werben oder ihren Unterricht entlang persönlicher politischer Überzeugungen ausrichten. Auch Arbeitnehmer unterliegen mitunter solchen Auflagen, je nach Job ist die Handhabung aber weniger streng.

Geringere Flexibilität

Wie immer, wenn etwas besonders sicher ist, geht das nicht, ohne Einschränkungen bei der Freiheit hinnehmen zu müssen. Das gilt auch bei der Karriere von Beamten. So können sie – anders als Arbeitnehmer – nicht selbst kündigen. Stattdessen müssen sie einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen, dem die Behörde aber nachkommen muss. Auch verwirkt der Beamte dadurch nicht sein Recht, wieder in die Beamtenlaufbahn zurückzukehren.

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