Um den Entnahmeplan einzurichten, müssen Sie im nächsten Schritt entscheiden, welche Strategie Sie damit verfolgen wollen. Zu unterscheiden sind dabei zwei wesentliche Arten: mit oder ohne Kapitalverzehr.
Bei einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr wird das gesamte angesparte Vermögen nach und nach verbraucht. Sie entscheiden, wie lange Sie die Rente oder das Zusatzeinkommen erhalten möchten. Die Höhe des monatlich ausgezahlten Betrags errechnet sich anhand der gewählten Laufzeit.
Beispiel: Sie haben 100.000 Euro angespart und möchten sich nun daraus eine monatliche Rente auszahlen lassen. Sie planen damit, dass das Geld für die nächsten 20 Jahre reichen soll und gehen davon aus, dass das Kapital im ETF weiterhin eine jährliche Rendite von etwa 7 Prozent pro Jahr im Schnitt erwirtschaften wird. Diese Daten geben Sie in einen Entnahmerechner ein (z. B. bei Finanzfluss oder ExtraETF) und erfahren dort: Sie können guten Gewissens die nächsten 20 Jahre monatlich 760 Euro aus dem Fonds entnehmen. Danach ist das Kapital aufgebraucht.
Der Vorteil dieser Strategie ist, dass man sich einen relativ hohen Betrag monatlich auszahlen lassen kann und damit auch das monatliche Einkommen hoch ausfällt. Ein Nachteil ist jedoch, dass immer das Risiko besteht, das Einkommen noch länger zu benötigen als geplant – vor allem, wenn das Geld als Rente dienen soll; Sie können schließlich nicht wissen, wie alt Sie werden.
Zudem besteht das Risiko, dass die jährliche Rendite niedriger ausfällt als erhofft, wodurch das Vermögen schneller aufgezehrt wird als geplant. Das kann sich jedoch auch positiv entwickeln, wenn die Renditen plötzlich höher ausfallen als erwartet. In diesem Fall hätten Sie am Ende der Laufzeit sogar noch Kapital übrig.
Eine Alternative zum Entnahmeplan, bei dem das Kapital aufgezehrt wird, ist der Auszahlplan ohne Kapitalverzehr. In diesem Zusammenhang ist umgangssprachlich öfter von der „Ewigen Rente“ die Rede. Dabei werden nur die Gewinne aus dem Fonds entnommen, sodass das Kapital auch nach 20, 30 oder 40 Jahren im Wesentlichen erhalten bleibt.
