Rote Armee Fraktion
Von Baader bis Klette – Die Prozesse gegen die RAF
Aktualisiert am 23.03.2025 – 08:00 UhrLesedauer: 4 Min.
Mammutverfahren, aber kaum Aufklärung: Die Prozesse um die Taten der Roten Armee Fraktion haben oft Schlagzeilen gemacht. Nach Jahren im Untergrund steht jetzt erneut eine RAF-Terroristin vor Gericht.
Ein gutes Jahr nach ihrer Festnahme in Berlin-Kreuzberg steht die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ab Dienstag in Niedersachsen vor Gericht. Sie soll zusammen mit ihren Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub nach der Auflösung der RAF Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Obwohl es in dem Verfahren vor dem Landgericht Verden also nicht um die Terroranschläge der RAF geht, dürfte der Prozess für viel Aufmerksamkeit sorgen. So wie auch die bisherigen Verfahren gegen die linksterroristische Gruppe, von denen Klette auch noch einer droht.
Der Kaufhausbrand-Prozess
Die Geschichte der Roten Armee Fraktion beginnt bereits mit einem Prozess. 1968 legt eine Gruppe um Andreas Baader und Gudrun Ensslin einen Brand in einem Frankfurter Kaufhaus. Als sie deshalb vor Gericht stehen, sitzt die Journalistin Ulrike Meinhof im Publikum und empfindet Sympathien für die Brandstifter.
Obwohl sie zu Haftstrafen verurteilt werden, gelingt es Baader und Ensslin, sich abzusetzen. Unter anderem zusammen mit ihrem Anwalt Horst Mahler und Meinhof gründen sie zwei Jahre später die RAF.
Nach mehreren Banküberfällen und Bombenanschlägen gelingt es der Polizei 1972, den Kern der RAF festzunehmen. Sie werden in einem Hochsicherheitstrakt im Gefängnis Stuttgart-Stammheim untergebracht. Um Gefangenentransporte quer durch die Stadt zu vermeiden, wird direkt neben dem Gefängnis ein Gerichtsgebäude gebaut. Rund 20 Millionen Mark (10,2 Millionen Euro) lässt sich der Staat den Prozess kosten.
Am 21. Mai 1975 beginnt der Prozess, der aber schnell außer Kontrolle gerät. Baader bezeichnet den Vorsitzenden Richter als „faschistisches Arschloch“. Zu den Vernehmungen werden die Angeklagten von Justizbeamten in den Saal geschleppt.
Im September 1975 bestätigen unabhängige Ärzte, dass die RAF-Häftlinge weitgehend verhandlungsunfähig sind. Immer wieder treten die Terroristen in Hungerstreiks, um sich gegen die Haftbedingungen zu wehren, dabei stirbt das RAF-Mitglied Holger Meins. Die Angeklagte Meinhof erhängt sich im Mai 1976 in ihrer Zelle.
Zudem wird während des Prozesses bekannt, dass die Ermittlungsbehörden Gespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten über Wanzen abgehört haben. Ensslin-Verteidiger Otto Schily, später SPD-Bundesinnenminister, sagt, in Stammheim seien alle rechtsstaatlichen Garantien „systematisch zerstört“ worden.
Nach 192 Verhandlungstagen werden Baader, Ensslin und Jan-Carl Raspe zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Urteile werden aber nie rechtskräftig. Denn die drei nehmen sich im September 1977 in ihren Zellen das Leben, nachdem ihre Freipressung durch die zweite Generation der RAF gescheitert ist.
Am 1. Februar 1984 steht dann mit Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt auch die Führungsspitze der zweiten Generation in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. Verfahren gegen weitere Mitglieder laufen parallel, sowohl in Stammheim als auch vor anderen Gerichten. Auch im Verlauf dieser Prozesse kommt es zu einem Hungerstreik mehrerer RAF-Häftlinge.
Wer genau 1977 den Generalbundesanwalt Siegfried Buback und den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer getötet hat, können die Prozesse nicht klären. Klar und Mohnhaupt werden aber wegen Beteiligung an diesen und weiteren Morden und ihrer Rolle innerhalb der RAF zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Mohnhaupt, die außerdem wegen Mordes am Chef der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, verurteilt ist, wird 2007 vorzeitig auf Bewährung entlassen, Klar 2008.