Vertragspartner wirft dem Investor Betrug vor

Der ehemalige Hertha-Investor Lars Windhorst sieht sich in den USA mit massiven Vorwürfen konfrontiert: Eine Investmentbank verklagt ihn – um Zahlungen vorzutäuschen, habe Windhorst sogar Unterlagen gefälscht.

Ein Darlehensgeschäft wird für den deutschen Investor Lars Windhorst zum Problem: Die Investmentgesellschaft Istar Capital wirft ihm in einer Klage vor, mehrere Millionen Euro schuldig geblieben zu sein. Um Zahlungen zu umgehen, habe er zuletzt sogar neue Unternehmen gegründet und Zahlungsbelege gefälscht. So steht es in Gerichtsdokumenten, die Istar Ende vergangener Woche im südlichen Bezirk von New York eingereicht hat und die t-online vorliegen.

„Dabei handelt es sich lediglich um eine Vertragsstreitigkeit, die bereits geklärt ist. Jegliche Vorwürfe von Betrug oder Fehlverhalten weisen wir entschieden zurück“, teilte Windhorst per Textnachricht der Nachrichtenagentur Bloomberg mit, die zuerst berichtete und damit Informationen von t-online bestätigte. Die Klage werde zurückgezogen. Istar nahm auf Anfrage von Bloomberg keine Stellung.

Davon, dass sich die Klage schon bald erledigt haben werde, wie Windhorst behauptet, ist in den t-online vorliegenden Unterlagen bislang nichts zu lesen. Noch am Montag forderte das Gericht den deutschen Investor und seine Unternehmen auf, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Ausgangspunkt der Klage sind Finanzierungsvereinbarungen von Wertpapiergeschäften: Der Klage und einem Urteil des Finanzgerichts in Dubai zufolge schlug Windhorst Mitte 2024 eine kurzfristige Finanzierungsvereinbarung vor. Istar solle Wertpapiere seines Unternehmens Voltaire Finance BV kaufen, das seine Wild Bunch AG kontrolliert. Zum Festpreis von 6,5 Millionen Euro solle später ein weiteres Windhorst-Unternehmen, die Audacia Capital Limited, die Papiere zurückkaufen.

Der Vertrag kam zustande, aus dem Rückkauf wurde aber offenbar nichts: Istar gibt in der Klage an, auf den Anleihen sitzen geblieben zu sein. Dem Unternehmen zufolge sind sie „wertlos“, ein Sekundärmarkt existiere für sie nicht. Lediglich 3 Millionen Euro des vereinbarten Rückkaufpreises seien verspätet überwiesen worden. Mehr als 5 Millionen Euro sollen inklusive Zinsen und Gerichtskosten weiterhin ausstehen.

Anschließend hätten Windhorst persönlich und wechselnde Unternehmen unter seiner Kontrolle mehrmals Vereinbarungen zur Rückzahlung zugestimmt, seien ihnen aber nicht nachgekommen.

Der Konflikt spitzte sich der Klage zufolge im November 2025 zu: Istar verschickte demnach ein finales Mahnschreiben an ein von Windhorst kontrolliertes Unternehmen in Delaware – bis zum Ende des Tages müsse das Geld da sein. Windhorst habe daraufhin per WhatsApp versichert, dass die Zahlungen bereits angewiesen seien, und zwei Zahlungsbescheinigungen übermittelt.

„Diese Aussagen von Windhorst waren damals falsch, wie Windhorst wusste; Istar hat keine Gelder erhalten“, heißt es dazu weiter. Bei genauerer Prüfung habe sich die angebliche Bescheinigung als erfunden erwiesen. Istar schreibt das in der Klage der finanziellen Lage des deutschen Investors zu.

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