Im Stadium der vorläufigen Prüfung befinden sich beim Internationalen Strafgerichtshof insgesamt drei Fälle. Hinzugekommen ist im zurückliegenden Jahr einer der drei. Tatsächliche Verfahren des Anklägers werden in zwölf Fällen geführt, das älteste wegen Kriegsverbrechen im Kongo bereits seit mehr als 20 Jahren.

Demgegenüber stehen 15.404 „Mitteilungen nach Artikel 15“ an den Strafgerichtshof zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 – den Begriff „Anzeigen“, von dem Ludwig spricht, wählt der Gerichtshof nicht. Vier Fünftel davon bezogen sich auf bereits eingeleitete Verfahren und Vorverfahren. Blieben 2.701, die mögliche neue Vorverfahren betreffen würden und individuell geprüft werden. Ob darunter auch die Eingabe aus der deutschen „Querdenker“-Szene war und wie der Stand ist, kommentiert ein Sprecher des Strafgerichtshofs nicht: „Das Büro des Anklägers ist daran gebunden, solche Informationen vertraulich zu behandeln.“

Wenn Ludwig ankündigt, eine Reihe von Anwälten daranzusetzen, dürfte das für den Ausgang wenig ändern, so Bock: Generell seien Erfolgsaussichten auch am ICC umso größer, je besser und juristisch fundierter eine Begründung ist. „Ich sehe ich in diesem Fall aber nicht, wie man plausibel die Impfpflicht zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit machen will.“

Die Absicht bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei nicht ein „Angriff auf die Bevölkerung“ gewesen, wie das als Merkmal von Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert ist. Absicht sei der Schutz vulnerabler Gruppen gewesen.

Der Gesetzgeber dürfe auch entscheiden, einem Teil der Bevölkerung ein Sonderopfer abzuverlangen. Und: „Selbst wenn man nachweisen könnte, dass durch den einrichtungsbezogenen Impfzwang jemand gestorben ist, braucht es einen Tötungsvorsatz.“ Und auch, wenn der Gesetzgeber wisse, dass es ein Risiko gebe, bedeute das nicht, dass er ein Risiko nicht hinnehmen darf. „Nicht jedes Schaffen eines Risikos ist rechtswidrig oder gar strafrechtlich relevant.“

Ludwig setzt vielleicht inzwischen auch schon auf ein neues Pferd, „raus aus dem strukturellen Rahmen“, wie er sagt. „Wahrheitskommissionen“ mit den Opfern nach dem Vorbild der Aufarbeitung der Verbrechen des Apartheidregimes in Afrika brauche es, erklärt er in einem Video mit Michael Ballweg. Kennedys Team habe auf den Vorschlag hin „Daumen hoch“ gezeigt, so Ballweg. Und Ludwig sagt: „Die Amerikaner sind bereit, als neutrale Instanz Wahrheitskommissionen zu begleiten.“

Er kann also weiter und noch lange von historischen Ereignissen erzählen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjährten auch nie.

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