Verfassungsklage

Kein „Tempolimit“ für Gesetze nach Streit über Heizungsgesetz

Aktualisiert am 23.07.2026 – 10:47 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits.“ (Quelle: Uli Deck/dpa)

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein „Tempolimit“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwirft unter anderem den Antrag des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte im Hauptsacheverfahren eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, obwohl dieser im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte.

Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampelregierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden.

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Auch aktuelle Opposition kritisiert zu kurze Fristen

Auch unter der aktuellen schwarz-roten Regierung war es bereits zu Klagen der Opposition wegen zu kurzer Fristen gekommen. So hatten die Grünen und die Linken jeweils einen Eilantrag eingereicht, um die Abstimmung der Krankenkassen-Reform zu stoppen, da es wenige Tage vor der Abstimmung im Bundestag noch umfangreiche Änderungen am Gesetzesentwurf gegeben hatte.

Zudem hatte die Linke versucht, das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) ebenfalls per Eilantrag aufzuhalten. Dabei sahen die Linken allerdings nicht die Beratungszeit als kritischen Punkt, sondern warfen der Regierung vor, wichtige Berechnungen zurückzuhalten, die für die Bewertung der Klimaauswirkungen des Gesetzes entscheidend seien.

AfD bedauert Urteil des Verfassungsgerichts

Auch die dritte Oppositionspartei AfD hatte die kurzen Fristen kritisiert. „Wir nehmen diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis“, sagte der baupolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Marc Bernhard, t-online nach dem Urteil. Das Urteil ändere nichts an der Tatsache, dass das Gebäude-Energie-Gesetz hinsichtlich demokratischer Prozesse und der Beteiligung des Bundestages durch massive Mängel geprägt sei.

Bernhard mahnte an, der Bundestag müsse seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können. „Diese Karlsruher Entscheidung darf kein Freibrief für die Regierung und die Bundestagsmehrheit werden, zukünftig Gesetze einfach im Hauruck-Verfahren durchzusetzen“, so Bernhard.

Eilantrag 2023 hatte mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg

Heilmanns Eilantrag 2023 hatte mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht.

Eilverfahren sind aber noch keine Entscheidung in der Sache, die erst jetzt am Donnerstag erfolgte. Der Zweite Senat entschied in veränderter Besetzung. Die Amtszeiten von drei der im Eilverfahren beteiligten Mitglieder sind inzwischen abgelaufen und ihre Stellen neu besetzt worden.

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