Im Streit über die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen muss jetzt das oberste Gericht entscheiden. Die CDU hat den Verfassungsgerichtshof angerufen.

Der Wirbel um den AfD-Eklat in der Eröffnungssitzung des Thüringer Landtags geht jetzt vor das höchste Gericht des Landes. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen den Alterspräsidenten Jürgen Treutler eingegangen. Antragsteller sind laut Gericht die CDU-Fraktion sowie ein – namentlich nicht genannter – CDU-Abgeordneter.

Die Antragsteller beantragen, den Alterspräsidenten unter anderem zu verpflichten, die Anträge der Fraktionen der CDU und des BSW zur Änderung der Geschäftsordnung (betreffend das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten für alle Fraktionen bereits ab dem 1. Wahlgang) zur Abstimmung zu stellen. Das teilte das Landesverfassungsgericht mit.

Treutler hat bis zum heutigen Freitag, 12 Uhr, Zeit, Stellung zu dem Antrag zu nehmen, so der Verfassungsgerichtshof. Danach soll über den Antrag beraten und entschieden werden. Es wird weder eine mündliche noch eine öffentliche Verkündung der Entscheidung geben, hieß es weiter. Stattdessen wird diese den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt. Erst dann soll die Presse informiert werden.

Hintergrund für den Streit ist auch die Wahl des Landtagspräsidenten, bei der die AfD auf ihr Vorschlagsrecht pocht. Die AfD pochte als stärkste Fraktion mit 32 von 88 Abgeordneten auf ihr Vorschlagsrecht. Nach Einschätzung der Landtagsverwaltung würde sich dieses Vorschlagsrecht nach mehreren gescheiterten Wahlgängen abnutzen. Die AfD sieht das anders. CDU und BSW wollen nun eine Regeländerung erreichen, dass alle Fraktionen Kandidaten für das zweithöchste Staatsamt vorschlagen können.

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