Klage aus religiösen Gründen

Deutsches Nachbarland: Gericht verbietet Lächeln

11.12.2024 – 08:05 UhrLesedauer: 1 Min.

Die Richter des tschechischen Verfassungsgerichts (Archivbild): Sie hatten Zweifel an der „Ernsthaftigkeit“ der religiösen Überzeugungen des Klägers. (Quelle: IMAGO/Vaclav Salek/imago)

In Tschechien will ein Mann einen neuen Personalausweis. Dieser wird ihm jedoch verwehrt. Ein Gericht hat nun entschieden: zu Recht.

Ein freundliches Lächeln auf Fotos für Reisepass und Personalausweis bleibt in Tschechien weiterhin untersagt. Das Verfassungsgericht in Brünn wies die Klage eines Mannes aus religiösen Gründen als unbegründet ab. Der Kläger hatte sich geweigert, einen neutralen Gesichtsausdruck aufzusetzen.

Der Fall begann, als der Mann bei der Stadtverwaltung in Prag einen Personalausweis beantragte. Die Beamten lehnten den Antrag ab, weil das Foto nicht den Anforderungen entsprach. Der Mann forderte eine Ausnahme, da er Mitglied der „Ecclesia Risorum“ sei, einer Kirche, deren Hauptbotschaft es ist, ein Lächeln zu verbreiten.

Die Verfassungsrichter entschieden nun endgültig, dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht eingeschränkt werde. Die Forderung nach einem neutralen Gesichtsausdruck ergebe sich aus EU-Vorgaben zur sicheren Identifikation der Person. Ähnliche Bestimmungen gelten auch in Deutschland.

Zusätzlich äußerten die Richter Zweifel an der „Ernsthaftigkeit“ und „Geschlossenheit“ der religiösen Überzeugungen des Klägers. Die sogenannte „Kirche des Lächelns“ ist in Tschechien nicht gesetzlich anerkannt. Das Kulturministerium hatte einen entsprechenden Antrag bereits vor fünf Jahren abgelehnt, was von den Gerichten bestätigt wurde.

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