„Wie ein Gangster in Uniform“
Verdächtige geohrfeigt: Polizist erhält Bewährungsstrafe
Aktualisiert am 04.03.2025 – 18:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein junger Polizist verliert im Disput mit Verdächtigen die Beherrschung. In zwei Fällen ohrfeigt er sie. Ein Urteil wegen Körperverletzung im Amt wird nicht die einzige Folge bleiben.
Ein Berliner Polizist ist nach Ohrfeigen gegen Verdächtige zu einer Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 27-Jährigen der Körperverletzung im Amt in zwei Fällen sowie der versuchten Aussageerpressung schuldig.
Der Angeklagte habe sich in den jeweiligen Situationen „wie ein Gangster in Uniform“ verhalten, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe „mit dieser Art von Druck und Macht offenbar nicht umgehen können“. Mit der Verurteilung dürfte die Karriere des 27-Jährigen bei der Polizei vorbei sein, hieß es weiter im Urteil.
Der Beamte auf Probe hatte am 19. April 2024 im Polizeiabschnitt 56 einen Verdächtigen geschlagen. Betroffen war ein mutmaßlicher Ladendieb, der alkoholisiert und mit den Händen auf den Rücken gefesselt war. Rund drei Wochen später hatte er einem gerade festgenommenen Mann in einer Bäckerei am Hackeschen Markt in Berlin-Mitte eine Ohrfeige verpasst. Zu diesem Verdächtigen habe der Angeklagte gesagt, er werde erst etwas zu trinken bekommen, wenn er gestellte Fragen beantwortet habe, so das Gericht.
Der Polizist hatte die Backpfeifen gestanden. Er habe sich in den Situationen „impulsiv und unprofessionell“ verhalten. „Ich habe Grenzen überschritten“, sagte der Angeklagte. Er bitte um Verzeihung. Im ersten Fall habe der Betroffene auf der Wache geschrien und gepöbelt, er habe sich nicht beruhigen lassen. Mit einer Ohrfeige habe er ihn „aus dem Tunnel holen wollen“.
Ähnlich sei es am 9. Mai 2024 am Hackeschen Markt gewesen. Der Verdächtige habe sich lautstark über die polizeilichen Maßnahmen wegen Verdachts auf Drogenhandel beschwert. Auch diesen Mann habe er durch eine Ohrfeige aus einem „extremen Tunnel“ holen wollen. Kollegen hätten ihn sofort ruckartig zurückgezogen. Er habe sich sofort bei dem Verdächtigen entschuldigt.
„Ich habe aus meinen Fehlern gelernt“, sagte der 27-Jährige, gegen den auch noch ein Disziplinarverfahren läuft. Wegen der Vorfälle habe er sich in eine Therapie begeben. Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei ein Polizist mit einer „überhohen Dienstmotivation“ gewesen. Nachdem eine Beziehung gescheitert sei, sei es zu den Fehlhandlungen gekommen. Mit Blick auf berufliche Konsequenzen sei nun „mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass ein Lebenstraum geplatzt ist“.
Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung plädiert – eine versuchte Aussageerpressung sah der Ankläger nicht. Der Verteidiger nannte diesen Antrag „zu hart für diesen Ausrutscher“. Einen konkreten Antrag stellte der Anwalt nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.