Verbraucherzentrale NRW warnt

Supermarkt-Apps: Vorsicht vor falschen Sparversprechen


11.03.2025 – 17:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Frau mit Smartphone im Supermarkt (Symbolbild): Die Verbraucherzentrale deckt irreführende App-Versprechen auf. (Quelle: Wavebreakmedia)

Die Verbraucherzentrale NRW hat die versprochenen Einsparmöglichkeiten durch Supermarkt-Apps untersucht und dabei festgestellt, dass die Apps mehr versprechen, als sie halten.

Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte bieten inzwischen eigene Apps an, die den Kunden Einsparungen in Aussicht stellen. Mit ihnen gibt es exklusive Rabatte und Sparangebote – so zumindest das Werbeversprechen. Ob das wirklich stimmt, hat nun die Verbraucherzentrale NRW überprüft.

Ein häufiger Irrtum ist, dass Rabattaktionen immer eine Ersparnis mit sich bringen. Doch nicht jedes Sonderangebot ist wirklich ein Schnäppchen. So kann es vorkommen, dass rabattierte Produkte bei anderen Händlern ohne Rabattaktion günstiger sind.

Hinzu kommt, dass Kunden den Rabatt oft nur bei einer Mindestzahl gekaufter Produkte erhalten. Solche Mengenrabatte verleiten dazu, mehr zu kaufen als nötig. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher, sich nicht von Werbeversprechen blenden zu lassen.

Nur, weil das Produkt mit einer Preisermäßigung ausgeschrieben ist, ist es nicht zwangsläufig ein gutes Angebot. So kann es durchaus vorkommen, dass das Produkt zuvor zu einem niedrigeren Preis beim selben Händler verfügbar war. Allerdings sind Händler verpflichtet, bei Preisnachlässen auch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Dies soll verhindern, dass Preise zunächst künstlich erhöht und anschließend mit Rabatten beworben werden.

Wer ein Angebot prüft, sollte daher auch die Preishistorie im Blick behalten.

Auch wenn Kunden für die Nutzung der Apps kein Geld zahlen, sind diese dennoch nicht kostenlos – denn die Kunden zahlen mit ihren Daten. Mithilfe der App sammeln die Anbieter umfangreiche Informationen über das Einkaufsverhalten der Nutzer: Welche Produkte werden angesehen? Wann und wo wird eingekauft? Diese Daten ermöglichen es Händlern, gezielt Werbung zu schalten und Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Je mehr personalisierte Werbung sie sehen, desto mehr Geld geben Verbraucher aus.

Hinzu kommt, dass die Händler ihre Kunden mit der personalisierten Werbung noch anderweitig beeinflussen: Sie kennzeichnen bestimmte Angebote als zeitlich begrenzt oder lassen Produkte als knapp bevorratet erscheinen („nur noch wenige verfügbar“). Das Ziel: Kunden sollen schnell zugreifen, bevor das vermeintliche Angebot ausläuft.

Auch Informationen zu Allergien, Ernährungsgewohnheiten oder dem Familienstand lassen sich aus dem Einkaufsverhalten ableiten.

Als erste Maßnahme sollten Verbraucher bei den Supermarkt-Apps die Datenschutz-Einstellungen anpassen. In den App-Einstellungen lässt sich etwa der Zugriff auf den Standort deaktivieren oder die Personalisierung der Werbung einschränken. Zudem können Kunden beim Anbieter anfragen, welche personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Verbraucherzentrale NRW bietet hierfür Musterbriefe an.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun gegen Lidl, Penny und Rewe geklagt. Der Grund: In Prospekt- und Fernsehwerbung wurden teilweise nur Preise für App-Nutzer angezeigt, nicht der reguläre Preis. Bei Rewe-Werbeaktionen fehlten zudem die tatsächlichen Preise der Produkte. Lediglich die Höhe des Rabatts für App-Nutzer wurde angegeben.

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