Wegen der Namensähnlichkeit mit der Telekom schließen Kunden bei 1N Telecom immer wieder ungewollt Verträge ab – mit ungeahnten Folgen.

Verbraucherschützer warnen vor dem DSL-Anbieter 1N Telecom: Der Anbieter werde immer wieder mit der Deutschen Telekom verwechselt und nutze das mit einer „perfiden Masche“ aus, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Seit Anfang 2023 seien mehr als 11.000 Beschwerden darüber eingegangen, der vzbv habe nun eine Unterlassungsklage erhoben.

1N Telecom schreibe Verbraucher an und biete ihnen 24-Monats-DSL-Verträge an, erklärten die Verbraucherschützer. Nehmen Interessenten das Angebot an, beantrage 1N Telecom die Portierung der Rufnummer.

Im Glauben, einen Vertrag mit der Telekom geschlossen zu haben, widersprächen viele daraufhin der Portierung, erklärte der vzbv. Anschließend fordere 1N Telecom „Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben“.

„Vor allem ältere Menschen sind betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen“, erklärte Sebastian Reiling vom vzbv. „Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbrauchern für vollkommen unberechtigt.“

Rechtlich angreifbar macht sich der Anbieter laut vzbv dadurch, dass er ausschließlich 24-Monats-Verträge anbietet. „Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden.“ Der Verband prüfe auch eine Sammelklage, betroffene Verbraucher sollen sich dafür melden.

Der Telekom-Konkurrent macht immer wieder mit dubiosen Werbebriefen auf sich aufmerksam. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen unter anderem irritierende Werbepost an Telekom-Kunden verschickt, die daraufhin ungewollt Verträge mit dem DSL-Anbieter abschlossen.

Weil die Schreiben des Anbieters persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger enthalten hatten, zeigten sich diese überrascht, woher das Unternehmen diese Informationen habe.

„Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot“, sagt Felix Flosbach damals. Flosbach ist Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherschützer raten, ungewollte Vertragsabschlüsse zu widerrufen. Das sei bis zu 14 Tage nach Abschluss möglich. „Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben.“

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