Verbotene Russland-Exporte – fünf Festnahmen bei Razzia

Bundesanwaltschaft

Verbotene Russland-Exporte – fünf Festnahmen bei Razzia

Aktualisiert am 02.02.2026 – 13:09 UhrLesedauer: 3 Min.

Im Zentrum der Ermittlungen steht eine Handelsfirma aus Lübeck. (Archivbild) (Quelle: Markus Scholz/dpa/dpa-bilder)

Ein Netzwerk soll trotz EU-Embargos Tausende Lieferungen an russische Unternehmen organisiert haben. Welche Rolle dabei womöglich der russische Staat und eine Scheinfirma aus Lübeck spielt.

Es geht um 16.000 Lieferungen nach Russland und einen Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro: Ein kriminelles Netzwerk soll aus Lübeck Güterexporte etwa an russische Rüstungsunternehmen veranlasst haben – und das trotz Embargos der Europäischen Union (EU). Fünf mutmaßliche Beteiligte lässt die Bundesanwaltschaft am Morgen festnehmen. In mehreren Bundesländern finden Durchsuchungen statt.

Im Visier der Ermittler steht unter anderem ein deutsch-russischer Gesellschafter und Geschäftsführer eines Lübecker Handelsunternehmens. Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 sollen er und seine mutmaßlichen Komplizen die Firma genutzt haben, um Güter für die russische Industrie zu besorgen und diese nach Russland zu exportieren, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft.

Hinter dem Netzwerk vermuten die Ermittler staatliche russische Stellen. Am Ende sollen die Güter bei mindestens 24 gelisteten Rüstungsunternehmen in Russland angekommen seien, heißt es in einer Mitteilung der Karlsruher Behörde. Demnach veranlassten die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland. Der Gesamtwert liege bei mindestens 30 Millionen Euro.

Um die Geschäfte zu verschleiern, soll die Gruppe mindestens eine weitere Scheinfirma aus Lübeck und mehrere Schein-Abnehmer der Güter in und außerhalb der EU genutzt haben. Beteiligt war den Angaben zufolge auch ein russisches Unternehmen, für das der Hauptbeschuldigte ebenfalls „in verantwortlicher Position“ tätig ist. Ziel des aufwendigen Vorgehens war es demnach, geltende Embargo-Bestimmungen der EU zu umgehen.

Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen. Betroffen sind neben klassischen Rüstungsgütern vor allem Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, so zum Beispiel Triebwerke und Software für Drohnen oder Elektronik-Bauelemente und optische Komponenten.

Daneben ist aber auch der Export von Ausrüstung und Technologien für die Energiewirtschaft, die Seeschifffahrt und die Luft- und Raumfahrtindustrie verboten. Auf wohlhabende Russen zielen Ausfuhrverbote für Luxusgüter wie bestimmte teure Autos, Uhren und Schmuck ab. Die Strafmaßnahmen sollen Russlands Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine einschränken und im Idealfall die wirtschaftliche Führungselite dazu bringen, Druck auf den Kreml für eine Beendigung des Krieges auszuüben.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft wurde nach Angaben der Behörde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Die polizeilichen Ermittlungen liegen beim Zollkriminalamt. Beamte hatten vier der fünf Beschuldigten am Morgen in Lübeck festgenommen. Der Fünfte wurde im nahe gelegenen Kreis Herzogtum Lauenburg gefasst. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein und als solche gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

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