Bei Alkoholabstinenz verboten

Häufiger als gedacht: Lebensmittel, die versteckten Alkohol enthalten


Aktualisiert am 24.01.2025 – 11:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Sogar Brot betroffen: Versteckter Alkohol kann für manche Menschen problematisch sein. (Quelle: muratkoc/getty-images-bilder)

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Bei Rumkugeln und Weinsauerkraut verraten schon die Namen, dass in den Produkten Alkohol steckt. Bei vielen anderen ist dies weniger offensichtlich.

Alkohol wird nicht nur als Getränk konsumiert, auch in zahlreichen Lebensmitteln und Zubereitungen kann er enthalten sein – oft versteckt und für den Verbraucher nicht immer offensichtlich. Er dient beispielsweise als Geschmacksträger, Konservierungsmittel oder Lösungsmittel für Aromen in der Lebensmittelproduktion.

Doch: Selbst kleine Mengen in Lebensmitteln können für Menschen, die aus gesundheitlichen, religiösen oder persönlichen Gründen auf Alkohol verzichten, problematisch sein – insbesondere bei einer Alkoholabhängigkeit, wo auch geringe Spuren das Rückfallrisiko erhöhen können. Bei welchen Lebensmitteln Betroffene besonders achtsam sein sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Alkoholabstinenz ist der medizinische Ausdruck für den vollständigen Verzicht auf Alkohol. Er ist aus verschiedenen Gründen notwendig, unter anderem bei Erkrankungen wie Gastritis, Hepatitis, der Einnahme von bestimmten Medikamenten, Alkoholsucht oder auch Schwangerschaft.

Typische Lebensmittel mit verstecktem Alkohol sind:

Süßigkeiten und Desserts

Likörpralinen, Tiramisu oder andere alkoholhaltige Desserts sind offensichtliche Quellen von Alkohol. Aber auch manche Schokoladenprodukte enthalten Alkohol als Trägerstoff für Aromen.

Je nach Teig kann auch in Brot, Kuchen oder Kleingebäck Alkohol versteckt sein. Bei Brotsorten, die Hefe enthalten, und bei Aufbackbrötchen oder -croissants aus der Dose etwa entsteht durch Gärung Alkohol. Zwar verflüchtigt er sich beim Backen teilweise, ein Rest bleibt aber übrig: oft bis zu 0,3 Volumenprozent.

Und: Wer ein unverpacktes Tortenstück direkt beim Bäcker kauft, weiß nicht unbedingt, ob die Cremefüllung Alkohol enthält.

Blick auf die Zutatenliste zeigt: Aufbackwaren können alkoholhaltig sein. (Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg)

Die Früchte können bis zu 0,6 Volumenprozent Alkohol enthalten. Der Grund: Der hohe Zuckergehalt von Bananen setzt gepaart mit natürlich vorkommenden Hefepilzen während der Reifung einen Gärungsprozess in Gang, bei dem Alkohol entsteht.

Sauerkraut entsteht aus Weißkohl, der fermentiert wird. Beim Fermentieren sind Bakterien am Werk, die Kohlenhydrate umwandeln – unter anderem zu Milchsäure und Alkohol. Fertiges Sauerkraut enthält deshalb bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol.

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Rotwein-, Weißwein- oder Cognacsoßen enthalten oft Restalkohol, selbst nach dem Kochen. Einige Salatdressings können ebenfalls Alkohol als Lösungsmittel für Aromen enthalten.

Häufig findet sich auf Fertigprodukten – zum Beispiel Zwiebelsuppe, Gulaschsuppe, Hühnerfrikassee – der Hinweis „Enthält Aroma“. In solchen Aromen steckt oft Branntwein oder anderer Alkohol. Weil er in diesem Fall nur ein Trägerstoff und keine Zutat im rechtlichen Sinn ist, steht der Alkohol in Lebensmitteln wie diesen nicht auf der Zutatenliste. In anderen Fällen kann Alkohol jedoch als Zutat aufgelistet sein.

Klar erkennbar: In dieser Gulaschsuppe ist Wein und Branntweinessig enthalten. (Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg)

Selbst alkoholfreies Bier oder alkoholfreier Wein enthalten oft Restalkohol (bis zu 0,5 Prozent). Auch Fruchtsäfte, insbesondere Apfel- und Traubensaft, können durch die Gärung geringe Mengen Alkohol enthalten. Wichtig hierbei: Dieser Gehalt muss erst ab einem Wert von 1,2 Volumenprozent angegeben werden – darunter nicht. Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol dürfen daher als „alkoholfrei“ bezeichnet werden.

Die Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln ist gesetzlich geregelt. Bei verpackten Lebensmitteln muss Alkohol in der Zutatenliste angegeben sein. Begriffe wie „Ethanol“, „Wein“, „Bier“ oder „Likör“ deuten auf Alkohol hin. Allerdings gibt es keine Kennzeichnungspflicht für Spuren von Alkohol, die bei der Herstellung unabsichtlich entstehen können, zum Beispiel durch Gärung.

Dosensuppen, Sauerkraut, Kuchen, reife Bananen – Menschen, die auf Alkohol verzichten möchten oder müssen, sollten sich bewusst sein, dass Alkohol in vielen Lebensmitteln vorkommt. Mit einem aufmerksamen Blick auf die Zutatenliste und gezieltem Nachfragen etwa beim Bäcker oder in Restaurants lassen sich alkoholhaltige Produkte jedoch meist identifizieren und vermeiden. Wer selbst frisch kocht, ist auf der sicheren Seite.

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