
Selbst alkoholfreies Bier oder alkoholfreier Wein enthalten oft Restalkohol (bis zu 0,5 Prozent). Auch Fruchtsäfte, insbesondere Apfel- und Traubensaft, können durch die Gärung geringe Mengen Alkohol enthalten. Wichtig hierbei: Dieser Gehalt muss erst ab einem Wert von 1,2 Volumenprozent angegeben werden – darunter nicht. Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol dürfen daher als „alkoholfrei“ bezeichnet werden.
Dosensuppen, Sauerkraut, Kuchen, reife Bananen – Menschen, die auf Alkohol verzichten möchten oder müssen, sollten sich bewusst sein, dass Alkohol in vielen Lebensmitteln vorkommt. Mit einem aufmerksamen Blick auf die Zutatenliste und gezieltem Nachfragen etwa beim Bäcker oder in Restaurants lassen sich alkoholhaltige Produkte jedoch meist identifizieren und vermeiden. Wer selbst frisch kocht, ist auf der sicheren Seite.