Viele Details zur Grüngasquote bleiben aber noch offen. So ist unklar, ob die Bio-Treppe, die für neue Fossilheizungen ab 2029 eingeführt wird, auf die Grüngasquote anrechenbar sein soll. Für Eigentümer und Versorger noch viel wichtiger ist die Frage, wer die Einhaltung der Quoten kontrollieren soll – und was droht, wenn sie nicht eingehalten werden? Was passiert, wenn ein Versorger trotz eigener Bemühungen nicht genügend grüne Gase beschaffen kann? Aus Sicht der Gasversorger ist auch zu klären, welche grünen Gase denn erlaubt sein werden und ob die genaue Zusammensetzung vorgegeben wird. Nach wie vor ist außerdem offen, was die Ökogase kosten werden und wie sich das auf die Heizkosten für Gasheizungsbesitzer niederschlägt.

Bis zum Sommer muss die Bundesregierung all diese Fragen zumindest in Ansätzen klären, damit sich Eigentümer auf die neuen Bedingungen einstellen können. Solange das GMG und die Grüngasquote nicht vorliegen, droht weiterer Stillstand in den deutschen Heizungskellern.

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