Vater erstattet erneut Anzeige

Hanau-Anschlag: Verjährung könnte Ermittlungen beenden


17.01.2025 – 19:57 UhrLesedauer: 2 Min.

Unter der Friedensbruecke in Frankfurt erinnert ein 27 Meter langes Gedenk-Graffito an die Opfer des Anschlags in Hanau am 19. Februar 2020 (Archivfoto): Fünf Jahre nach dem rassistischen Attentat droht die Verjährung. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Florian Gaul)

Fünf Jahre nach dem Attentat in Hanau droht ein Ende der Aufarbeitung wegen Verjährungsfristen. Der Vater eines Opfers erstattet nun Anzeige. Die wird von der Staatsanwaltschaft Hanau abgelehnt.

Fast fünf Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat Niculescu Păun, der Vater des getöteten Vili-Viorel Păun, am 6. Januar den damaligen Präsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen und weitere hohe Beamte wegen fahrlässiger Tötung angezeigt. Păun sieht eine Mitschuld der Polizei darin, dass sein Sohn Vili-Viorel bei dem rassistischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 ums Leben am. Am Montag teilte die Staatsanwaltschaft Hanau nun mit, dass es keine weiteren Ermittlungen gegen führende Polizeibeamte geben wird.

Eingestellt würden die Ermittlungen, da kein „strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ festzustellen sei, so die Staatsanwaltschaft. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Anzeige von Păun in die Leere läuft. Bereits im Jahr 2021 ist er mit einer ähnlichen Anzeige gescheitert, die damals noch gegen Unbekannt ging.

Konkret richtete sich die Anzeige von Niculescu Păun vom 6. Januar 2025 gegen Roland Ullmann, damals Polizeipräsident von Südosthessen, Jürgen Fehler, Polizeidirektor im Main-Kinzig-Kreis, sowie den damaligen Leiter der Abteilung Einsatz, mutmaßlich der Beamte Claus S.

Păun wirft der Polizei vor, dass der Notruf, den sein Sohn in der Nacht des Attentats anzurufen versuchte, nicht erreichbar war. Dieser hatte nämlich am 19. Februar 2020 dreimal den Notruf gewählt. Zuvor hatte ein Mann drei Menschen in zwei Bars am Hanauer Heumarkt erschossen und dann auch auf Păuns Auto gefeuert. Anschließend ist er mit seinem eigenen Auto davongefahren. Păun nahm die Verfolgung auf und versuchte dabei, fünfmal die Polizei zu erreichen. Zweimal vertippte er sich dabei. Keiner seiner Anrufe kam durch. Als der Attentäter im Stadtteil Kesselstadt anhielt, erschoss er Păun in dessen Auto und im Anschluss noch fünf weitere Menschen.

Laut Recherchen des „Hessischen Rundfunks“ war der Hanauer Notruf in der Nacht personell unterbesetzt. Zudem war die Technik dermaßen veraltet, dass Anrufe nicht weitergeleitet wurden.

Die Staatsanwaltschaft verneinte bereits im vorherigen Ablehnungsbescheid von 2021, dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem etwaigen Organisationsverschulden und dem Tod des Sohnes gebe. Ob der Getötete die Verfolgung des Schützen mit dem Auto abgebrochen oder einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Attentäter eingehalten hätte, sofern er den Notruf erreicht hätte, lasse sich laut Staatsanwaltschaft „nicht zweifelsfrei bejahen“. Diese grundsätzliche Feststellung habe auch in der neuen Anzeige „nicht erschüttert werden“ können trotz der neuen vorgebrachten Gründe.

Wie ein Sprecher der „Initiative 19. Februar Hanau“ auf Anfrage am Freitag mitteilte, haben Păun und die Initiative bis zum 27. Januar Zeit, um Beschwerde einzureichen – und zwar bei der Generalstaatsanwalt Frankfurt als nächsthöhere Instanz. Diese muss anschließend prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Ziel sei es unter anderem, die Verfolgungsverjährung aufzuhalten, die laut des Sprechers nach fünf Jahren eintrete. Eine solche Verfristung droht am 19. Februar. Sollten neue Ermittlungen aufgenommen werden, würde diese Frist um weitere fünf Jahre verlängert.

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