Recht auf Reparatur
John Deere: US-Behörde verklagt den Landmaschinenhersteller
16.01.2025 – 10:39 UhrLesedauer: 2 Min.
Weil John Deere die Reparaturkosten künstlich hochhalten soll, wird der Traktorhersteller jetzt verklagt. Er verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.
Die US-Handelsaufsicht geht rechtlich gegen den Traktorhersteller John Deere vor. Das teilt die Federal Trade Commission (FTC) auf ihrer Seite mit. Der Grund: „Die Monopolpraktiken von Deere treiben die Reparaturkosten für landwirtschaftliche Geräte in die Höhe“. Das schränke die Möglichkeiten für Landwirte ein, notwendige Reparaturen unter anderem an Traktoren schnell durchführen zu lassen.
Konkret bezieht sich die FTC auf ein Software-Reparaturtool für die Fahrzeuge, das John Deere nur autorisierten Händlern zur Verfügung stellt. Dadurch seien Landwirte gezwungen, die Reparaturen bei den im Vergleich zu freien Werkstätten teuren Händlern machen zu lassen.
„Durch die Schaffung dieser Beschränkungen hat Deere laut der Beschwerde der FTC unrechtmäßig eine Monopolstellung auf dem Markt für bestimmte Reparaturdienste für Deere-Landwirtschaftsgeräte erworben und aufrechterhalten“, heißt es weiter.
Erschwerend komme für die Landwirte hinzu, dass sie ihre Geräte aufgrund der zunehmenden „Computerisierung“ nicht mehr selbst reparieren können. Moderne Traktoren und andere Landwirtschaftsfahrzeuge besitzen zahlreiche elektronische Komponenten wie automatische Lenksysteme und GPS-gesteuerte Navigationssysteme.
Zwar stellt John Deere laut der FTC den Landwirten ein „minderwertiges Reparaturwerkzeug namens Customer Service Advisor“ zur Verfügung. Damit ließen sich aber nicht alle Reparaturen durchführen. Anderen Herstellern von solchen Tools fehle es an Informationen zur Entwicklung entsprechender Reparaturwerkzeuge, so die FTC weiter.
Vor zwei Jahren hat John Deere zugestimmt, dass US-Landwirte ihre Geräte selbst reparieren dürfen. Seitdem ist es den Besitzern der Landwirtschaftsgeräte erlaubt, darüber zu entscheiden, wo sie ihre Geräte reparieren lassen. Das bedeutet, dass die Besitzer von John-Deere-Geräten auch nicht-autorisierte Werkstätten aufsuchen können.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Hersteller laut der Absichtserklärung dazu, „Landwirten und unabhängigen Werkstätten den Zugang zu Werkzeugen des Herstellers“ sicherzustellen. Dazu gehören auch Spezialwerkzeuge sowie der Zugang zu Software und Handbüchern des Herstellers.
Im Gegenzug verpflichteten sich die Gerätebesitzer und Werkstätten, keine „Geschäftsgeheimnisse preiszugeben“ oder „Sicherheitsfunktionen außer Kraft zu setzen“. Auch bauliche Veränderungen, die zu Leistungsveränderungen der Geräte führen, dürfen nicht vorgenommen werden.