Verbraucherschutz-Klage

Urteil im Streit um neue Milka-Tafeln gefallen

13.05.2026 – 10:55 UhrLesedauer: 1 Min.

Eine Tafel Milka-Schokolade in dem berühmten lilafarbenen Papier: Neuerdings wiegt sie nur noch 90 Gramm (siehe rechts unten). (Quelle: IMAGO/Anton Geisser)

Die Verbraucherzentrale Hamburg und Milka-Hersteller Mondelez haben vor Gericht um kleinere Schokoladentafeln gestritten. Nun hat das Landgericht Bremen entschieden.

Im Streit um die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt ist jetzt ein Urteil gefallen. Das Landgericht Bremen entschied, dass die neuen 90-Gramm-Tafeln in ihrer bisherigen Form gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Hintergrund ist, dass Milka-Hersteller Mondelez viele Sorten von 100 auf 90 Gramm verkleinerte, die Verpackung aber kaum veränderte.

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Nach Auffassung des Gerichts könnten Verbraucher dadurch getäuscht werden. Mondelez dürfe die neuen Tafeln demnach nicht in den Handel bringen, wenn in den vier Monaten zuvor noch die 100-Gramm-Version verkauft wurde. Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig. Der Hersteller kann noch Rechtsmittel einlegen.

„Eine relative Mogelpackung“

Bereits bei der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht Zweifel an der Gestaltung geäußert. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte der Vorsitzende Richter damals und ergänzte: „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte argumentiert, die neue Tafel sei lediglich einen Millimeter dünner, das Verpackungsdesign aber nahezu identisch geblieben.

Mondelez wies die Vorwürfe zurück. Das geringere Gewicht sei auf Vorder- und Rückseite der Verpackung klar angegeben, erklärte das Unternehmen.

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