Angeln ist für viele nicht nur Entspannung, sondern auch eine Möglichkeit, das Abendessen zu bereichern. Bislang war das in Bremen unkompliziert, doch das ändert sich nun.

Seit mehreren hundert Jahren genießen die Bremer ein besonderes Privileg: Mit einem sogenannten Stockangelschein ist es jedem Bürger der Stadt, der mindestens 18 Jahre alt ist, gestattet, mit Stockangeln in der Weser zu fischen. Es braucht keinen separaten Angelschein, keine Mitgliedschaft in einem Verein und keine Prüfung. Doch das wird sich ändern. Ein Antrag zur Abschaffung der uralten Tradition wurde nun von der Wirtschaftsdeputation abgesegnet. Damit endet sehr wahrscheinlich eine Praxis, die bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht.

Bislang durften Bremer mit zwei Stockangeln an bestimmten Orten der Stadt auf Fischfang gehen. Das war in der Weser, der Kleinen Weser sowie an konkret festgelegten Stellen der Lesum möglich. So steht es im Fischereigesetz von 2022.

Doch die geltende Praxis sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in einem Dringlichkeitsantrag der Regierungskoalition. Der tierpolitische Sprecher der Grünen, Philipp Bruck, sagte dazu: „Dass es bislang theoretisch erlaubt ist, Fische zu angeln und zu töten, ohne sich vorher jemals damit beschäftigt zu haben, ist nicht mehr zeitgemäß.“ Auch die Linke teilt diese Auffassung und meinte bereits im März 2024: Wer mit Stockangeln fischen wolle, „muss die notwendigen Kenntnisse darüber besitzen, welche Fische zu welchen Zeiten geangelt werden dürfen und wie mit dem geangelten Fisch richtig umzugehen ist“.

Von den geschätzt 25.000 Bremerinnen und Bremern sowie anderen Angelinteressierten wird künftig erwartet, die Prüfung für einen offiziellen Angelschein abzulegen. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, soll jedoch eine Übergangslösung gelten. Das Kernelement des Stockangelrechts, sprich ohne Vereinsmitgliedschaften für den Eigenbedarf angeln zu dürfen, soll aber bleiben, so Grünen-Politiker Bruck.

Die Gesetzesänderung muss noch durch die Bremische Bürgerschaft beschlossen werden. Dies sei allerdings nur Formsache, sagen Experten. Der Stockangelschein in seiner noch existierenden Form ist in Deutschland einmalig. Ähnliche Scheine stellt nur noch Schleswig-Holstein aus, dort heißen diese „Urlaubsangelschein“.

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