„Bananenrepublik“

Verfahren gegen Karwendelbahn-Chef geht weiter

07.04.2026 – 19:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Karwendelbahn (Archivbild): Der Prozess gegen den Vorstand der Karwendelbahn wegen Untreueverdachts geht in eine neue Runde. (Quelle: picture alliance / dpa/dpa-bilder)

Das Amtsgericht München spricht den Seilbahnchef frei – die Staatsanwaltschaft sieht alles anders. Jetzt muss sich erneut ein Gericht mit den Untreuevorwürfen beschäftigen.

Das Verfahren wegen Untreueverdachts gegen den Vorstand der Karwendelbahn im oberbayerischen Mittelwald muss in Teilen neu aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft München II hat Berufung gegen den Freispruch von Karwendelbahn-Vorstand Wolfgang Reich eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde gegenüber der dpa.

Reich war vor den Osterferien vom Amtsgericht München freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft sieht das Ergebnis anders. „Man hätte nach der Beweisaufnahme auch zu einer teilweisen Verurteilung kommen können“, sagte ihr Sprecher der dpa. Im Plädoyer hatte die Behörde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert.

Die Ankläger warfen Reich vor, er habe 120.000 Euro in drei Tranchen unrechtmäßig aus dem Vermögen der Karwendelbahn AG auf sein Konto gebracht. Reich wies die Vorwürfe stets zurück.

Als das Schöffengericht am 27. März sein Urteil verkündete, waren zwei der drei Teilzahlungen bereits verjährt. Beim dritten Teil war die Frist noch offen – und wäre laut dpa kurz darauf ebenfalls abgelaufen, hätte das Gericht nicht rechtzeitig entschieden.

Das Urteil fiel in Abwesenheit des Angeklagten. Reich gab an, wegen eines Unfalls nicht erscheinen zu können. In einer Stellungnahme kommentierte er das Vorgehen: „Offensichtlich leben wir in keinem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik.“

Seit Jahren gibt es Konflikte zwischen Reich, der Konsortium AG – deren Vorstand er ebenfalls ist und die eine Mehrheit der Anteile an der Karwendelbahn AG hält –, den Behörden und der Gemeinde Mittenwald, die ebenfalls Anteile hält. Mehrfach beschäftigten verschiedene Fälle die Justiz. Besonderes Aufsehen erregte 2019 ein Hausverbot gegen den damaligen Bürgermeister und seinen Stellvertreter. Dass ein amtierender Rathauschef die Bergbahn nicht mehr betreten durfte, verschärfte den Ton weiter.

Die Karwendelbahn führt laut eigener Homepage zur Bergstation auf 2.244 Metern und ist damit die zweithöchste Bergbahn Deutschlands.

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