Ein Unfall ist emotional belastend, doch auch die finanziellen Fragen sind herausfordernd. Wir verraten, wer beim Unfall zwischen Fahrrad und Auto zahlt.

Über 80.000 Unfälle mit Beteiligung eines Fahrrads werden in Deutschland jährlich gezählt. Während Autofahrer durch die Kfz-Versicherung abgesichert sind, sieht es bei Radfahrern anders aus. Wer kommt für die Kosten auf, wenn der Unfall Sach- und Personenschäden nach sich zieht?

Radfahrer müssen keine spezielle Fahrradversicherung abschließen und sind damit auch nicht automatisch versichert. Nutzen Sie das Fahrrad für den Weg zur Arbeit oder nach Hause, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall, wird dieser als Arbeitsunfall gewertet.

In der Freizeit sieht das anders aus. Hier ist eine private Unfallversicherung erforderlich, um sich selbst rundum zu schützen. Diese Versicherung ist keine Pflicht, bei Hobby-Radfahrern aber empfehlenswert. Sie springt ein, wenn nach einem Fahrradunfall mit Eigenverschulden hohe Behandlungskosten oder Verdienstausfälle zum Problem werden.

Fügen Sie als Verursacher eines Fahrradunfalls einer dritten Person Schaden zu, haftet die private Haftpflichtversicherung. Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht fahrlässig agiert haben. Sind Sie unter Alkoholeinfluss gefahren, ist eine Reduktion des Versicherungsschutzes möglich. Das gilt für die Unfallversicherung ebenso wie für die Haftpflichtversicherung.

Hinweis: Für E-Bikes und Pedelecs gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das S-Pedelec gilt als Leichtkraftrad und muss damit versichert werden.

Haben Sie keine Haftpflichtversicherung, verursachen aber einen Fahrradunfall, wird das schnell teuer. Sie müssen für alle Kosten selbst aufkommen, inklusive der Schäden am Gegenüber. Um sich selbst vor diesen Kosten zu schützen, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich.

Der Verursacher zahlt die Kosten. Dieser Grundsatz gilt, wenn es zwischen Auto und Fahrrad zu einem Unfall kam. Im Falle des Radfahrers ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. War der Autofahrer schuld, übernimmt die Kfz-Versicherung. Auch hier gilt, dass bei Fahrlässigkeit ein teilweiser oder vollständiger Entzug des Versicherungsschutzes möglich ist.

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