Kabinett

Umwelt-Mafia im Visier – Polizei soll verdeckt ermitteln

Aktualisiert am 29.04.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

Mit der Reform soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. (Symbolbild) (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)

Abfallschmuggel, Chemikalien im Fluss oder schwere Luftverschmutzung: Delikte gegen die Umwelt können schwerwiegende Folgen haben für Mensch und Natur. Und sollen nun schärfer verfolgt werden.

Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufügt, soll dafür künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Entwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschließen will. Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht für Fälle, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen herbeigeführt werden – etwa eine Ölpest, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Zugleich sollen die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen.

„Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden – Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Deshalb sei es wichtig, den Rechtsstaat zu stärken im Kampf gegen Umweltkriminalität.

Organisierte Kriminalität im Blick

Für Täter, die als Teil einer Bande gewerbsmäßig bestimmte radioaktive Stoffe oder andere besonders gefährliche Abfälle unerlaubt entsorgen, soll den Plänen zufolge künftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten. Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll zudem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschärft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch die Gefährdung oder Schädigung eines Ökosystems sanktioniert werden.

Delikte gegen die Umwelt – also etwa die unerlaubte Einleitung von Chemikalien in Flüsse oder die illegale Verschmutzung der Luft mit Schadstoffen – sind generell nicht so leicht zu verfolgen, sagen Experten. „Da müssen Umweltbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammenarbeiten“, sagt Umweltrechtsexperte Stephan Sina von der Denkfabrik Ecologic Institut. „Und jemand muss die relevanten Werte überhaupt erst einmal kontrollieren.“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Banden, die Umweltkriminalität zum Geschäftsmodell gemacht haben, härter bestrafen. (Archivbild) (Quelle: Markus Lenhardt/dpa/dpa-bilder)

Strafbarkeit auch ohne Umweltkatastrophe

Mit der Reform sollen mehr Taten geahndet werden können, die Schwelle für Strafbarkeit soll sinken. „Strafbar ist bereits, wer unmittelbar zur Begehung der Umweltstraftat ansetzt“, erklärt der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwalt Felix Rettenmaier. Und: „Bereits der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern kann strafbar sein. Zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Umwelt muss es in diesem Fall nicht mehr kommen.“

Unternehmer und Top-Manager müssen aufpassen

Für Vorstandsmitglieder von Unternehmen steigt das persönliche Risiko, falls diese ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen, betont Rettenmaier. „Wird durch die Umweltstraftat zudem ein irreversibler Umweltschaden hervorgerufen, drohen auch Vorständen mehrjährige Haftstrafen.“

Im Entwurf heißt es, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten „ein Ökosystem von beträchtlicher Größe oder beträchtlichem ökologischen Wert oder einen Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets“ zerstöre oder so stark schädige, dass dies nicht oder erst nach Jahren beseitigt werden könne, werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Der gleiche Strafrahmen soll gelten, wenn ein Gewässer, der Boden oder die Luft erheblich geschädigt wird.

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