Abgabe auf Übergewinne

Steuer für Kriegsprofiteure bringt mehr Geld als gedacht

04.12.2025 – 00:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Stromleitungen an einem Kohlekraftwerk: Firmen, die wegen des Ukrainekriegs höhere Gewinne machen, müssen Sonderabgaben zahlen. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

Der Staat hat mit der Übergewinnsteuer auf Energie-Extraprofite deutlich mehr eingenommen als ursprünglich geplant.

Die sogenannte Übergewinnsteuer auf krisenbedingte Zusatzgewinne großer Energiekonzerne hat dem deutschen Staat mehr eingebracht als erwartet. Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums meldeten 13 Unternehmen für 2022 Zahlungen von 1,983 Milliarden Euro an, für 2023 waren es 465 Millionen Euro. Damit lagen die Einnahmen deutlich über der ursprünglich prognostizierten Summe von gut einer Milliarde Euro.

Die Daten gehen aus einem Schreiben hervor, das die Grünen-Abgeordnete Katharina Beck angefordert hatte und das der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. In beiden Jahren waren jeweils 13 Firmen von der Sonderabgabe betroffen. In zwei Fällen wurde der Steuervollzug wegen Streitigkeiten über Beträge von 160 und 106 Millionen Euro ausgesetzt.

Beck zog eine positive Bilanz: „Mit dem EU-Energiekrisenbeitrag konnten wir knapp 2,5 Milliarden Euro der krisenmöglichen Übergewinne im Öl- und Gassektor abschöpfen, die rund um den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine unbestrittenermaßen erzielt wurden.“ Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion sagte weiter: „Das ist ein wichtiger Erfolg und zeigt: Das Instrument der Übergewinnsteuer kann in außergewöhnlichen Marktphasen einen fairen Beitrag leisten.“

Derzeit wird in Berlin erneut über eine mögliche Übergewinnsteuer diskutiert – diesmal mit Blick auf die Rüstungsindustrie. Hintergrund sind stark steigende Verteidigungsausgaben sowie steigende Preise für Waffen und Munition bei gleichzeitig begrenztem Angebot.

Die Sonderabgabe betraf Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Gas, Kohle und Raffinerie, die nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stark von den gestiegenen Energiepreisen profitiert hatten. Besteuert wurden „Überschusserlöse“, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre lagen, mit einem Zuschlag von 33 Prozent. Die Abgabe wurde von der EU beschlossen und als „EU-Energiekrisenbeitrag“ eingeführt.

Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte den Begriff „Übergewinnsteuer“ ebenso wie das Instrument selbst abgelehnt. Die Einführung erfolgte dennoch auf Grundlage eines EU-Beschlusses nach langer Debatte.

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