Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Warum geht im Todesfall der bei der Scheidung errechnete Versorgungsausgleich verloren?
In guten wie in schlechten Zeiten – das ist das Versprechen, das sich Ehepaare bei der kirchlichen Trauung geben. Rechtlich hält es sogar über die Ehe hinaus. Denn sogar bei der Scheidung stehen die Partner noch füreinander ein: Über den sogenannten Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe erworben haben, gerecht unter den Partnern geteilt. Das bedeutet: Haben Sie mehr Rentenpunkte gesammelt, müssen Sie einen Teil davon abgeben – Ihre Rente wird also gekürzt.
Durch diese Regel wird sichergestellt, dass auch jener Partner im Alter abgesichert ist, der während der Ehe weniger verdient hat – etwa weil Kinder betreut werden mussten oder der Großteil der Hausarbeit auf seinen (beziehungsweise in der Regel ihren) Schultern lastete. Doch was, wenn der Ex-Partner, auf den die Rentenpunkte übertragen wurden, das Rentenalter gar nicht erreicht? Sind Ihre abgegebenen Rentenansprüche dann einfach verloren?
Nein. Stirbt beispielsweise Ihre frühere Ehefrau, deren Rente dank des Versorgungsausgleichs gestiegen ist, können Sie als überlebender Partner wieder Ihre volle Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihre frühere Ehefrau noch nicht länger als 36 Monate in Rente war. Genauer: noch keine Rente bezogen hat, die sich aus den beim Versorgungsausgleich übertragenen Entgeltpunkten ergab.
Ist das der Fall, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger beantragen, die Kürzung Ihrer eigenen Rente rückgängig zu machen. Für die gesetzliche Rentenversicherung benötigen Sie dafür das Formular R4100. Ihre Rente erhöht sich dann ab dem Monat, der auf Ihren Antrag folgt. Sie sollten die Anpassung also schnellstmöglich einfordern. War der inzwischen gestorbene Ex-Partner hingegen schon länger als 36 Monate in Rente, können Sie tatsächlich nichts mehr machen: Ihre Rentenansprüche sind verloren.
Unter den Versorgungsausgleich fallen verschiedene Anwartschaften. Dazu zählen etwa Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge, aus privaten Rentenversicherungen, der Beamtenversorgung, aber auch Riester-, Rürup- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Lesen Sie hier, wie die Teilung der Rentenansprüche genau funktioniert.