
Plattform verstößt gegen Recht
EU-Kommission: TikTok birgt Suchtgefahr – Strafe droht
Aktualisiert am 06.02.2026 – 12:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Die EU-Kommission geht gegen TikTok vor. Die Social-Media-Plattform wird als suchtfördernd eingestuft.
Die Online-Plattform TikTok verstößt nach den vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung gegen europäisches Recht. Konkret gehe es dabei um suchtfördernde Mechanismen wie das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos, teilte die zuständige EU-Kommission in Brüssel mit.
Zuvor hatte die EU den Onlinedienst aufgefordert, die „süchtig machende“ Funktionsweise der Videoplattform zu ändern. Erste Untersuchungsergebnisse hätten gezeigt, dass die Plattform nicht ausreichend berücksichtige, wie diese Funktionen „die körperliche und psychische Gesundheit seiner Nutzer“ beeinträchtigen können.
Als Beispiele für Änderungen nannte die Kommission die Abschaffung des „unendlichen Scrollens“, die Einführung effektiver Bildschirmpausen sowie die Anpassung des „hochgradig personalisierten Empfehlungssystems“.
Nach dem Vorbild Australiens hatte Spanien Anfang der Woche ein Verbot sozialer Medien für alle unter 16 Jahren diskutiert. „Spanien lässt nun seinen Worten Taten folgen“, sagte Regierungschef Pedro Sánchez beim Weltregierungsgipfel in Dubai.
Dazu gehören ein Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für Minderjährige unter 16 Jahren, die Beendigung der Straflosigkeit für Manager sozialer Plattformen, die Löschungsanordnungen nicht Folge leisteten, und die Schaffung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von Hasskommentaren. Wie das erreicht werden soll, ließ Sánchez zunächst offen.
In Australien dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren seit Kurzem keine eigenen Social-Media-Konten mehr auf vielen großen Plattformen haben. In Großbritannien stimmte das Oberhaus in der vergangenen Woche ebenfalls für ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre, das jetzt noch durch das Unterhaus muss.
In Dänemark verständigte sich die Regierung mit der Opposition darauf, eine nationale Altersgrenze von 15 Jahren für den Zugang zu bestimmten sozialen Medien einzuführen. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert.
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