
Arbeitszeit, Steuer, Versicherung
So dürfen Sie Teilzeit und Minijob gleichzeitig ausüben
Aktualisiert am 31.01.2026 – 15:37 UhrLesedauer: 2 Min.
Manch einer möchte sich neben seiner Teilzeitbeschäftigung noch etwas per Minijob dazuverdienen. Dabei gilt es aber einige Regelungen zu beachten.
Halbtags im Büro arbeiten und anschließend noch kellnern? Für einige Angestellte ist die Mischung aus Teilzeitstelle und Nebenjob perfekt, um Abwechslung in den Arbeitsalltag zu bringen. Andere sehen darin vor allem eine Chance auf zusätzliches Einkommen.
Doch darf ich überhaupt einen Minijob haben, wenn ich in Teilzeit arbeite? Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten.
Ja. Grundsätzlich dürfen Sie einen Teilzeitjob mit einem Minijob kombinieren. Allerdings schreibt Ihnen das Arbeitsrecht bestimmte Arbeitszeiten und Pausen vor (siehe unten).
Darüber hinaus benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie nebenbei arbeiten wollen. Verweigern kann er die aber nur, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt – etwa ein Minijob bei der Konkurrenz.
Egal, ob Sie in Vollzeit arbeiten oder Ihre Arbeitskraft auf Teilzeitstelle und Nebenjob aufteilen: Ihre tägliche Arbeitszeit darf im Schnitt acht Stunden nicht überschreiten.
Für die Kombination von Teilzeit und Minijob heißt das: Sie müssen die täglichen Arbeitsstunden beider Jobs zusammenrechnen. Arbeiten Sie beispielsweise vier Stunden am Tag in Teilzeit, könnten Sie noch weitere vier Stunden minijobben.
Bedenken Sie dabei, die im Arbeitsrecht vorgeschriebenen Pausenzeiten einzuhalten. Wer zwischen sechs und neun Stunden am Tag arbeitet, ist verpflichtet, eine Pause von 30 Minuten einzulegen. Bei mehr als neun Stunden müssen Sie 45 Minuten pausieren.