Kaffeestreit

Tchibo zieht gegen Aldi vor Gericht


Aktualisiert am 17.02.2025 – 08:03 UhrLesedauer: 1 Min.

Der Handelskonzern Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffee zu günstig zu verkaufen. (Archivbild) (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)

Der Kaffeestreit zwischen Tchibo und Aldi Süd eskaliert. Nachdem Tchibos Klage abgewiesen wurde, geht der Hamburger Konzern in Berufung.

Der Rechtsstreit zwischen Tchibo und Aldi Süd um den Verkauf von Kaffee unter Herstellungskosten geht in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine Klage des Hamburger Kaffeerösters abgewiesen hat, will Tchibo nun in Berufung gehen. Das Unternehmen sieht grundsätzliche wettbewerbsrechtliche Fragen ungeklärt.

Tchibo hatte dem Discounter Aldi Süd vorgeworfen, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten anzubieten. Dies verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, da es den fairen Wettbewerb untergrabe und andere Marktteilnehmer benachteilige. Der Konzern forderte ein Verbot solcher Preisstrategien und klagte.

Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage jedoch ab (Az. 14 d O 14/24). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass keine Anhaltspunkte für eine gezielte Marktverdrängung kleinerer Wettbewerber vorlagen. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Zudem sei keine nachhaltige Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Kaffeemarkt erkennbar, so die Richter. Denn der Discounter begrenze die Häufigkeit und Intensität derartiger Aktionspreise.

Tchibo akzeptiert das Urteil nicht. „Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, sagte der Sprecher von Tchibo laut einer Mitteilung.

Der Fall wird nun vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Die Richter müssen nun prüfen, ob es zu einer neuen Beweisaufnahme kommt. Eine endgültige Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Preisgestaltung im Lebensmitteleinzelhandel haben.

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