
Wichtig beim Autokauf
Neuwagen, Tageszulassung, Jahreswagen: Das sind die Unterschiede
27.12.2025 – 09:43 UhrLesedauer: 3 Min.
Wer ein Auto kaufen will, hat nicht nur bei Farbe, Antrieb oder Ausstattung die Wahl. Auch beim Alter des Fahrzeugs lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede – denn nicht alles, was wie neu aussieht, ist es auch.
Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Auto, und ein Gebrauchtwagen ist alles, was nicht nagelneu ist – doch so einfach ist die Unterscheidung nicht. Denn dazwischen liegen Tageszulassungen, Jahreswagen oder Vorführwagen. Alle haben ihre besonderen Eigenschaften sowie spezielle Vor- und Nachteile, die Käufer unbedingt kennen sollten. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Hier die Unterschiede im Detail.
Was im Autohaus glänzt wie frisch aus dem Werk, ist nicht immer ein „fabrikneuer“ Wagen. Dieser Begriff ist genau definiert: Das Fahrzeug darf höchstens zwölf Monate alt sein – gerechnet ab Produktionsdatum – und keine Mängel oder Gebrauchsspuren aufweisen. Auch muss es sich um das aktuelle Modell handeln, ohne technische Änderungen seit der Herstellung.
Wurde das Auto ausgestellt, häufig geöffnet oder probegefahren, zählt es oft nicht mehr als fabrikneu. Ein paar Kilometer auf dem Tacho durch Werk- oder Überführungsfahrten sind hingegen üblich.
Wer ein echtes Neufahrzeug kauft, erhält die volle Herstellergarantie, eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren und muss die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren erledigen. Nachteile: Der Preis ist hoch und der Wertverlust gerade in den ersten Jahren deutlich.
Als gebraucht gelten alle Fahrzeuge, die eine Zulassung zum Straßenverkehr haben und bereits im öffentlichen Straßenverkehr genutzt worden sind – unabhängig davon, wie wenige Kilometer sie unterwegs waren.
Fahrzeuge mit Tageszulassung waren nur wenige Tage auf den Händler zugelassen. In der Regel ohne im Verkehr genutzt zu werden. Für Käufer ergibt sich dadurch ein Preisvorteil: Das Auto ist fast neu, gilt aber auf dem Papier als gebraucht.
Doch der Haken liegt im Detail: Mit der ersten Anmeldung beginnt bereits die Garantiezeit zu laufen, selbst wenn das Auto noch Wochen oder Monate auf dem Hof steht. Die erste HU ist bereits nach zwei Jahren fällig – nicht nach drei, wie bei einem echten Neuwagen. Auch Wartungsvorgaben orientieren sich häufig am Datum der Erstzulassung.
Der ACE rät: Achten Sie beim Kauf auf das Datum der ersten Zulassung – und klären Sie die verbleibende Garantiezeit mit dem Händler oder Hersteller.
Vorführwagen sind meist Fahrzeuge, die beim Händler für Probefahrten und Ausstellungen bereitstanden. Sie waren bereits zugelassen – meist auf den Händler – und wurden mehrfach gefahren. Trotz geringer Laufleistung gelten sie als gebraucht.